Persönliche Dinge aus der Wohnung eines Verstorbenen holen?

3 Antworten

Gibt es noch einen anderen Familienangehörigen, der Zutritt zur Wohnung hat? Wenn ja, sollten Sie ihn fragen, ihnen die Bilder auszuhändigen.

Auf Pflanzen würde ich verzichten. Die kann man neu kaufen, alte Fotos nicht.

du stellst herausgabeansprüche an die erben

du wirst aber dein eigentum an den sachen beweisen müssen, ansonsten gehört es dem verstorbenen, also den erben

Egal, lass es lieber da, bis du irgendwann angesprochen wirst ob es dir gehöre.