Muss ich gewährleisten, haften, Autoverkauf?
Hallo zusammen,
ich habe einen Audi A4 B5 bj. 1999 mit unter 200.000 km verkauft.
Der wurde von einem Meister privat mal überprüft aufgrund eines Klapperns bzw. Geräusches der Vorderachse welches ich beim fahren festgestellt hatte.
Der Meister hat zu mir gesagt „das ist das Gummilager vorne, ist nicht schlimm, das passt“
Beim fahren gab es keinerlei Beeinträchtigung, außer durch das Geräusch eben.
Beim Verkauf habe ich den Käufer darauf hingewiesen, dass der Audi mal einen Unfall hatte, habe mit ihm eine Probefahrt gemacht (6 km) und alles genau inspizieren lassen. Ich habe das Auto sogar extra auf einen Wagenheber damit er sich die versiegelte Achse anschauen kann. Dabei hat es geknarzt und ich habe ihn auf die Gummilager hingewiesen, sowie die Stoßdämpfer.
Nun ist ihm das Geräusch auch aufgefallen und ist zur Werkstatt gefahren. Die sagen, das 6 neue Querlenker verbaut werden müssen und das neue Stoßdämpfer rein müssen.
Er will Gerichtsverfahren etc.
Was mach ich jetzt? Hat er Chancen auf Erfolg? Habe alles mit besten Wissen und Gewissen gemacht und verkauft .
7 Antworten
Vielen Dank.
Ich habe die Gewährleistung ausgeschlossen (Standart KV bei Mobile.de) und gesagt, das des Auto soweit sehr guter Zustand ist, aber die Stoßdämpfer Zitat „nicht mehr die besten“ und Zitat „die Gummilager wahrscheinlich bissl Probleme haben“ das war’s.
Ich denke es kommt jetzt ganz darauf an was alles genau im Kaufvertrag stand.
Ein klappern kann zwar von defekten Gummis kommen, aber wenn es schon richtig klappert schlagen irgendwelche harten Teile aufeinander. Da geht natürlich schnell etwas kaputt.
Habt ihr einen schriftlichen Vertrag, wo alles drin steht und du die Gewährleistung ausgeschlossen hast?
Die Gewährleistung wirst du ja wirksam ausgeschlossen haben, somit müsste er dir schon nachweisen, dass du den Mangel kanntest und ihn in betrügerischer Absicht bewusst verschwiegen hast, beispielsweise indem er einen TÜV-Bericht mit deinem Namen drauf vorlegt, auf dem diese Sachen schon als erheblicher Mangel aufgeführt waren.
Kann er das nicht oder hast du gar einen TÜV-Bericht, auf dem die angeblichen Schäden noch nicht bemängelt wurden, muss man sich die Frage stellen, wie du als Laie davon gewusst haben sollst und ob innerhalb von maximal zwei Jahren tatsächlich das gesamte Fahrwerk einen Totalschaden erlitten hat.
Dann hat er nur eine Chance, wenn man dir eine arglistige Täuschung nachweisen kann.
Da er selbst zur Werkstatt fahren musste, um das Problem überhaupt erst in Erfahrung zu bringen, wird es schwer, dir nachzuweisen, dass du als Privatmann ohne jeglichen Zweifel davon wissen musstest. Du kanntest die Symptome, aber nicht deren Ursache.
Abgesehen davon wäre noch zu klären, ob tatsächlich alle Querlenker ausgetauscht werden müssen, oder ob jeweils die beiden oberen mit der "bösen Schraube" nur die üblichen Altersrisschen haben, ohne dass der Gummi komplett durch ist.
Auch als Privatverkäufer hast du eine Gewährleistungspflicht. Die kannst du im Vertrag aber ausschließen. Hast du das gemacht? Wenn nicht, dann sehe ich da schon eine Gewährleistung bei dir. Du hast ihn zwar wohl darauf hingewiesen, dass da was ist, aber nicht darauf, dass da tatsächlich was repariert werden muss.
Vielen Dank.
Ich habe die Gewährleistung ausgeschlossen (Standart KV bei Mobile.de) und gesagt, das des Auto soweit sehr guter Zustand ist, aber die Stoßdämpfer Zitat „nicht mehr die besten“ und Zitat „die Gummilager wahrscheinlich bissl Probleme haben“ das war’s.