Muss ich gewährleisten, haften, Autoverkauf?

7 Antworten

Vielen Dank.

Ich habe die Gewährleistung ausgeschlossen (Standart KV bei Mobile.de) und gesagt, das des Auto soweit sehr guter Zustand ist, aber die Stoßdämpfer Zitat „nicht mehr die besten“ und Zitat „die Gummilager wahrscheinlich bissl Probleme haben“ das war’s.

Ich denke es kommt jetzt ganz darauf an was alles genau im Kaufvertrag stand.

Ein klappern kann zwar von defekten Gummis kommen, aber wenn es schon richtig klappert schlagen irgendwelche harten Teile aufeinander. Da geht natürlich schnell etwas kaputt.

Habt ihr einen schriftlichen Vertrag, wo alles drin steht und du die Gewährleistung ausgeschlossen hast?

Die Gewährleistung wirst du ja wirksam ausgeschlossen haben, somit müsste er dir schon nachweisen, dass du den Mangel kanntest und ihn in betrügerischer Absicht bewusst verschwiegen hast, beispielsweise indem er einen TÜV-Bericht mit deinem Namen drauf vorlegt, auf dem diese Sachen schon als erheblicher Mangel aufgeführt waren.

Kann er das nicht oder hast du gar einen TÜV-Bericht, auf dem die angeblichen Schäden noch nicht bemängelt wurden, muss man sich die Frage stellen, wie du als Laie davon gewusst haben sollst und ob innerhalb von maximal zwei Jahren tatsächlich das gesamte Fahrwerk einen Totalschaden erlitten hat.


Sonntagsfah3e3 
Beitragsersteller
 20.02.2025, 08:30

Vielen Dank.

Ich habe die Gewährleistung ausgeschlossen (Standart KV bei Mobile.de) und gesagt, das des Auto soweit sehr guter Zustand ist, aber die Stoßdämpfer Zitat „nicht mehr die besten“ und Zitat „die Gummilager wahrscheinlich bissl Probleme haben“ das war’s.

migebuff  20.02.2025, 12:58
@Sonntagsfah3e3

Dann hat er nur eine Chance, wenn man dir eine arglistige Täuschung nachweisen kann.

Da er selbst zur Werkstatt fahren musste, um das Problem überhaupt erst in Erfahrung zu bringen, wird es schwer, dir nachzuweisen, dass du als Privatmann ohne jeglichen Zweifel davon wissen musstest. Du kanntest die Symptome, aber nicht deren Ursache.

Abgesehen davon wäre noch zu klären, ob tatsächlich alle Querlenker ausgetauscht werden müssen, oder ob jeweils die beiden oberen mit der "bösen Schraube" nur die üblichen Altersrisschen haben, ohne dass der Gummi komplett durch ist.

Auch als Privatverkäufer hast du eine Gewährleistungspflicht. Die kannst du im Vertrag aber ausschließen. Hast du das gemacht? Wenn nicht, dann sehe ich da schon eine Gewährleistung bei dir. Du hast ihn zwar wohl darauf hingewiesen, dass da was ist, aber nicht darauf, dass da tatsächlich was repariert werden muss.