Muss ich fürs Jugendamt Ärzliche Schweigepflichtentbindung?
Hallo darf mich das Jugendamt Zwingen eine Ärztliche Schweigepflichtentbinfädung zu unterschreiben um Auskunft über meine daten zu bekommen die ich teils selbst nicht mal habe und was für rechte habe ich wenn ich dies verweigere?
und was für folgen könnten auf mich zukommen wenn ich dies verweigere?
5 Antworten
Gähn ---
wenn Dir eine solche Aufforderung ins Haus flattert, steht dabei auch die gesetzliche Grundlage, auf der die Aufforderung basiert. Lies Dir die durch.
Vielleicht gibt es sogar eine Rechtsmittelbelehrung.
- In deinem Fall geht es um eine Kindeswohlgefährdung. Hier ist der Gesundheitszustand des Kindes wichtig und eine ärztliche Schweigepflichtsentbindung zwingend. Bekommt das Jugendamt die Schweigepflichtsentbindung nicht, dann muss es prüfen, ob es vor das Familiengericht geht.
- Es geht nicht um eine Kindeswohlgefährdung. Hier ist die Kooperation mit dem Jugendamt freiwillig. Wenn das Jugendamt dir also eine Hilfe zur Erziehung anbietet und du diese annimmst, dann bist du zur Kooperation verpflichtet - andernfalls kann das Jugendamt die Hilfe zur Erziehung ersatzlos einstellen.
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mitwirkungspflichten-sgb-i/
Das gilt für alle Sozialgesetzbücher.
Zwingen darf das Jugendamt Dich nicht. Können die auch gar nicht.
Aber die können eine richterliche Entscheidung erwirken.
Reis doch mal an worum es ungefähr geht.
Natürlich hast du das Recht eine solche Erklärung nicht zu unterschreiben. Das ist ganz einfach.
Welche Folgen das hat, kann dir nur das Jugendamt sagen, da nur du und die wissen um was es geht. Ggf. Können sie ihre Arbeit nicht machen, was auch immer das für dich bedeuten mag.
In welchem Zusamenhang denn und wie alt bist Du und wer hat das Sorgerecht?
Du bist volljährig und somit brauchst Du auch keinen Sorgeberechtigten. Wenn es um Hilfen geht dann ist das schon möglich, aber dann wird da in dem Schreiben auch auf den zugrundeliegenden § hingewiesen.
Nein, das Jugendamt kann da nicht einfach Hilfen streichen.
Das Jugendamt kann sich dann ggf. einen richterlichen Beschluss holen.
Wenn sie den nicht bekommen, muss das Jugendamt ohne auskommen.