Muss ich fürs Jugendamt Ärzliche Schweigepflichtentbindung?

5 Antworten

Gähn ---

wenn Dir eine solche Aufforderung ins Haus flattert, steht dabei auch die gesetzliche Grundlage, auf der die Aufforderung basiert. Lies Dir die durch.

Vielleicht gibt es sogar eine Rechtsmittelbelehrung.

  1. In deinem Fall geht es um eine Kindeswohlgefährdung. Hier ist der Gesundheitszustand des Kindes wichtig und eine ärztliche Schweigepflichtsentbindung zwingend. Bekommt das Jugendamt die Schweigepflichtsentbindung nicht, dann muss es prüfen, ob es vor das Familiengericht geht.
  2. Es geht nicht um eine Kindeswohlgefährdung. Hier ist die Kooperation mit dem Jugendamt freiwillig. Wenn das Jugendamt dir also eine Hilfe zur Erziehung anbietet und du diese annimmst, dann bist du zur Kooperation verpflichtet - andernfalls kann das Jugendamt die Hilfe zur Erziehung ersatzlos einstellen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

BBPB21  03.03.2020, 12:18

Nein, das Jugendamt kann da nicht einfach Hilfen streichen.

Das Jugendamt kann sich dann ggf. einen richterlichen Beschluss holen.

Wenn sie den nicht bekommen, muss das Jugendamt ohne auskommen.

BBPB21  03.03.2020, 16:57
@SkR1997

Wird so aber nicht gemacht.

Für eine Schweigepflichtsentbindung müssen schon massive Gründe vorliegen.

Wenn es hier nicht um eine Kindeswohlgefährdung geht, dann ist das einfach nicht angebracht.

Zwingen darf das Jugendamt Dich nicht. Können die auch gar nicht.

Aber die können eine richterliche Entscheidung erwirken.

Reis doch mal an worum es ungefähr geht.

Natürlich hast du das Recht eine solche Erklärung nicht zu unterschreiben. Das ist ganz einfach.

Welche Folgen das hat, kann dir nur das Jugendamt sagen, da nur du und die wissen um was es geht. Ggf. Können sie ihre Arbeit nicht machen, was auch immer das für dich bedeuten mag.

In welchem Zusamenhang denn und wie alt bist Du und wer hat das Sorgerecht?


MRX20913 
Beitragsersteller
 03.03.2020, 15:36

Ich bin ü20 und das Sorgerecht hat keiner Lebe alleine

Bearman1974  03.03.2020, 16:04
@MRX20913

Du bist volljährig und somit brauchst Du auch keinen Sorgeberechtigten. Wenn es um Hilfen geht dann ist das schon möglich, aber dann wird da in dem Schreiben auch auf den zugrundeliegenden § hingewiesen.