Hilfe, das Jugendamt verweigert Hilfe?

5 Antworten

Wendet euch an das Familiengericht, die sollten euch beraten. Zur Not bekommt ihr/er einen Rechtspfleger bzw. Vormund!

Wendet euch an die Schule, die sollte eine Anzeige aufgeben, dann wird der von der Polizei zur Schule geführt.


Menuett  13.03.2019, 21:19

Das mit der Polizei ist nicht in jedem Bundesland möglich.

Das Familliengericht kann den Knaben auch nicht befrieden.

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Kerosine  13.03.2019, 21:21
@Menuett

Genau so ist es. Vormund darf ja auch nicht mehr, als die leiblichen Eltern...

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Menuett  13.03.2019, 21:23
@Kerosine

Wenn er sich selbst und andere gefährden würde. Aber kiffen langt da nicht.

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AnnaS311675 
Beitragsersteller
 13.03.2019, 21:48
@Menuett

@Menuett, Alkohol bis hin zu Entzugserscheinungen am morgen, Kiffen in beeindruckendem Ausmaß, dass ist schon Selbstgefährendet, finde ich. Wie gesagt, alle Anzeigen gegen ihn werden ständig fallen gelassen. Zuletzt die wegen Einbruchs und Körperverletzung. Das könnte man doch unter Fremdgefährung verbuchen....

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Kerosine  13.03.2019, 21:59
@AnnaS311675

Nein, das ist erstmal nur strafbar. Und so schlimm kann der Einbruch auch wohl nicht gewesen sein, sowas wird sonst auch bei Jugendlichen nicht eingestellt...

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Menuett  14.03.2019, 10:54
@AnnaS311675

Es besteht nicht die akute Gefahr, dass er stirbt und auch nicht, dass er jemanden umbringt.

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AnnaS311675 
Beitragsersteller
 13.03.2019, 21:45

Die Schule hat das Fernbleiben angezeigt. Konsquenz: 1 Tag Arrest mit Sportangebot. Das Gericht verwies an das Jugendamt

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topbaugutachter  14.03.2019, 08:21
@AnnaS311675

Für Schwänzen gibts es eine Strafe für die "Eltern" - Arrest ?!?! Das ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit

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Dann schmeißt ihn die Familie raus und gibt ihm die Adresse des Jugendamts mit.
Oder Mutti gibt kein Taschengeld und wäscht die Hose nicht mehr. Und Handy abmelden.

Warum soll den das Jugendamt holen - wenn er eh nicht bleibt, die haben keine Gefängnisse


AnnaS311675 
Beitragsersteller
 13.03.2019, 22:27

Er hat kein Handy mehr, kein Taschengeld und gewaschen wird für ihn auch nicht. Zitat Jugendamt "wenn sie ihn rauswerfen, machen sie sich strafbar"

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topbaugutachter  13.03.2019, 23:14
@AnnaS311675

Wer bist du "Geschwister" ? Wenn er klaut wir das niemals eingestellt. Und zum saufen und kiffen braucht man Kohle.
Und Schulamt schickt Gebührenbescheide.

Du erzählst Märchen.

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AnnaS311675 
Beitragsersteller
 14.03.2019, 12:55
@topbaugutachter

Cousine. Natürlich wird eingestellt (mit der Begründung "Mangels öffentlichem Interesse). Selbst beim Handeln mit Gras wurde er schon aufgegriffen, wurde mit der selben Begründung eingestellt. Natürlich braucht er Kohle, die klaut er sich /(bzw Dinge die er dann vertickt). Das Schulamt hat einen Gebührenbescheid geschickt. Die Zahlung wurde verweigert. Dann wurden Sozialstunden angeordnet, die er nicht gemacht hat, nun wurde daraus Arrest. Ich erzähle keine Märchen. Ich suche Hilfe, denn der Junge macht die Familie kaputt.

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topbaugutachter  14.03.2019, 13:38
@AnnaS311675

Ich würde dann das Schulamt bitten den nächsten Bescheid zu verschicken oder selber eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.

Und mal eine Anwalt aufsuchen der sich mit dem Jugendamt auskennt. Aber generell ist es Sache der Eltern die Kinder zu erziehen.

Wäre es meiner würde ich ein Zelt in den Garten stellen, das genügt dem Gesetz

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AnnaS311675 
Beitragsersteller
 14.03.2019, 13:40
@topbaugutachter

Der Jugne ist fast 1,90 , übergewichtig und aggressiv, den würde niemand gegen seinen Willen in den Garten stellen können.

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Menuett  14.03.2019, 16:04
@AnnaS311675

Wie wäre es denn zuerst mal mit den dummen Sprüchen aufzuhören?

Der Junge kann keine Familie "kaputt" machen.

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AnnaS311675 
Beitragsersteller
 14.03.2019, 16:07
@Menuett

Gut. Du hast also keinerlei Verständnis für die Situation. Doch, dass kann er. Die eine Hälfte sagt "setz ihn auf die Straße und verlass das Bundesland", die andere sagt "der arme Junge, der wird doch für sein Verhalten bestimmt einen Grund haben". Die beiden Seiten reden nicht mehr miteinander. Ich kann den Ernst der Lage wohl nicht ordentlich vermitteln.

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Menuett  14.03.2019, 16:15
@AnnaS311675

Das ist doch aber nicht die Schuld des Jungen, dass die Erwachsenen da so einen Kuddelmuddel veranstalten.

Man kann da auch ruhig etwas drüberstehen, dem Jungen sagen, was man von seinen Aktionen hält und wie man es besser machen kann und dann lässt man ihn einfach in Ruhe.

In der Pubertät kommen häufiger solche Dinge vor. Und wenn man gelassen bleibt, dann ist das nach der Pubertät gegessen und dem jungen Mann peinlich.

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AnnaS311675 
Beitragsersteller
 14.03.2019, 16:45
@Menuett

Ernsthaft, wir reden hier nicht von pubertären Verhalten. Ich werden den Beitrag löschen, wenn mögich (bin neu auf der Plattform) und tatsächlich hast du es geschafft mich nach einem Tag zu vertreiben. Deine Überheblichkeit macht mich sehr wütend.

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Menuett  14.03.2019, 17:06
@AnnaS311675

Ob Dir das passt oder nicht: Das IST pubertäres Verhalten. Und noch lange nicht das Schlimmste, was mir untergekommen ist.

Aber wenn die Familie sich generell so benimmt wie Du, wundert mich das wenig.

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Ähm, der bleibt doch gar nicht dort, wenn er nicht will.

Dagegen kann man nix machen.


AnnaS311675 
Beitragsersteller
 13.03.2019, 21:45

Heißt das man kann die Mutter wirklich zwingen mit dem Kind zusammen zu leben?

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Menuett  14.03.2019, 10:53
@AnnaS311675

Sie ist gesetzlich zur Erziehung verpflichtet.

Aber ab dem 16. Geburtstag kann sie wegen Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht nicht mehr belangt werden. Sie kann ihn straffrei vor dieTür setzen.

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AnnaS311675 
Beitragsersteller
 14.03.2019, 12:56
@Menuett

Kennst du dazu die Rechtsgrundlage? Das wäre super, der Junge wird im Sommer 16

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Menuett  14.03.2019, 13:21
@AnnaS311675

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__171.html

Strafgesetzbuch (StGB) § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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AnnaS311675 
Beitragsersteller
 14.03.2019, 13:29
@Menuett

Moment. Wenn man sich Hilfe beim Jugendamt holen will und die Hilfe verweigern, damit also einen Schutzbefohlenen in Gefahr bringt einem kriminellen Lebenswandel nachzugehen - wer begeht dann die Straftat: Das Jugendamt, oder die Mutter? Wenn es das Amt zur Hilfe zwingt, dann würde ich die Mutter natürlich wegen §171 anzeigen und das Jugendamt gleich mit, noch ist der Junge ja 15 und niemand tut etwas gegen seinen Lebenswandel, der seine "psychischen Entwicklung erheblich schädigt"

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Menuett  14.03.2019, 13:40
@AnnaS311675

Die Mutter. Das Jugendamt steht da nicht in der Verantwortung.

Sag mal, wie stellst Du Dir das denn vor? Wie soll man denn einen Jugendlichen von etwas abbringen, das er unbedingt will?

Wenn die Mutter und/oder das Jugendamt sagt, dass ist nicht gut was Du machst, das wollen wir nicht, dann sind sie ihrer Erziehungspflicht zu 100 Prozent nachgekommen.

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topbaugutachter  14.03.2019, 13:42
@Menuett

der Junge ja 15 und niemand tut etwas gegen seinen Lebenswandel, der seine "psychischen Entwicklung erheblich schädigt"

Das ist Aufgabe der Eltern !!!!

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Menuett  14.03.2019, 13:45
@topbaugutachter

Die haben dem Jungen gesichert gesagt, dass das nicht in Ordnung ist, was er da macht. Damit sind sie ihrer Verantwortung zu 100 Prozent nachgekommen.

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AnnaS311675 
Beitragsersteller
 14.03.2019, 15:36
@Menuett

Man kann also nichts mehr machen? Der Junge kann also tun und lassen was er will und seiner Mutter das Leben ruinieren. Super.

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Menuett  14.03.2019, 15:51
@AnnaS311675

Wie sollte er denn das Leben seiner Mutter ruinieren?

Kein Wunder, dass der so austickt, bei solchen Aussagen.

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AnnaS311675 
Beitragsersteller
 14.03.2019, 15:55
@Menuett

Wie? Hier die Zusammenfassung: Raucht und Kifft drinnen (vollkommen egal, dass es ihm verboten ist - weil Asthmatiker im Haus, mal davon ab, dass er beides nicht darf). Ständiges besoffenes nächtliches randalieren im Haus (kann man wohl mal machen, wenn man der einzige im Haus ist, der nicht arbeitet), ständige Besuche der Polizei (die dummerweise das Haus nicht durchsuchen, sonst würden sie sicher auch mal Zeug gefunden haben, nachdem es überall riecht, man aber leide nicht so einfach findet), ständige Sorge, denn ständig vermisst (natürlich auch als vermisst gemeldet), ständiges beklaut werden im eigenen Haus, bedroht werden, etc.-

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Menuett  14.03.2019, 16:01
@AnnaS311675

Das ist doch nicht "das Leben ruinieren". Ich kenne genug Asthmatiker, die selbst rauchen.

Sorry, aber jemandem das Leben ruinieren, das sieht anders aus.

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AnnaS311675 
Beitragsersteller
 14.03.2019, 16:03
@Menuett

Wie würdest du es denn sehen, wenn dich der Staat zwingen würde mit einem Wesen zusammenzuleben, dass dich bestiehlt, dich ergo zuhause nicht mehr sicher fühlen lässt, dich bedroht, sich jeder Art von Erziehungsversuchen entzieht und auch ansonsten wohl auch der Meinung ist, dass Gesetze für ihn nicht gelten?

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Menuett  14.03.2019, 16:16
@AnnaS311675

Das ist das eigene Kind. Ich will doch hoffen, dass der Staat da die Eltern zwingt mit diesem selbst erzogenen Wesen zusammenzuleben.

Mit 15 ist die Erziehung abgeschlossen. D.h. die Fehler wurden viel früher begangen.

Pubertät ist Paybacktime.

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AnnaS311675 
Beitragsersteller
 14.03.2019, 16:43
@Menuett

Wie gut Verständnis doch tut. Ja, dass ist Paybacktime. Wenn man aber die Fehler des diagnostizieren Psychophaten (Vater) ausgleichen soll, dann hört der Spaß auf. Dann heißt es jetzt also zurücklehnen und warten bis einer sich umbringt. Wunderschön. Das meine ich übrigens ernst und ja, die Gefahr habe ich gemeldet.

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Eine Dame die ich kenne hatte ihre eigene Tochter von der Polizei zur Schule bringen lassen. Das hat offensichtlich gewirkt.

Für die anderen Probleme weiß ich keine Lösung.


AnnaS311675 
Beitragsersteller
 14.03.2019, 16:04

Das hat man abgelehnt mit der Begründung "wir sind kein Taxi", aber er ist schon so oft bei ihnen im Wagen gewesen, dass würde ihn wohl eh nicht mehr beeindrucken

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adianthum  14.03.2019, 17:19
@AnnaS311675

Wenn die ihn in der Klasse abgeben, das beeindruckt, kannst du glauben.

Von der Peinlichkeit mal abgesehen.

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Ja, was sollen die vom Jugendamt denn bitte machen? Ihm einen Heimplatz zu besorgen zu dem er nicht gehen oder dort bleiben wird, bringt ja wohl kaum etwas. Gegen seinen Willen irgendwo unterbringen geht (sowieso nur in einigen Bundesländern) nur mit Gerichtsbeschluss, wenn er in Lebensgefahr wäre, was er wohl nicht ist. Rauswerfen darf die Mutter ihn tatsächlich nicht, solange er sie nicht verprügelt oder so was.

Was sie natürlich tun kann, ist ihre Unterstützung auch auf ein Minimum reduzieren. Also ihm sagen, wo Küche und Waschmaschine sind und eben sonst nichts mehr für ihn machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

AnnaS311675 
Beitragsersteller
 13.03.2019, 21:51

Wenn dem so sein sollte, dann wird einer von beiden (Mutter oder Sohn) die Zeit bis zu Volljährigkeit, wohl nicht unbeschadet überstehen. Und ich fürchte, das ist die Mutter.

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Kerosine  13.03.2019, 21:58
@AnnaS311675

Ja, wie wäre es echt mit sich zurück ziehen und in als unliebsamen Untermieter betrachten?

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