Vater unbekannt, handynummer bekannt: Kann das Jugendamt Auskunft beim provider erzwingen?

4 Antworten

Ich sag jetzt einfach mal aus dem Bauch heraus: Ja, das kann es.

Denn Unterhalt ist das Geld, das der Staat vorschießt, wenn die unterhaltspflichtige Person nicht bekannt ist. Der Staat hat aber ein berechtigtes Interesse, sich dieses Geld wieder von dieser Person zu holen. Somit wird ihm dieser Weg auch offen stehen.

Daher merke: Beim ONS entweder aufpassen oder darauf achten, daß kein Rückschluß auf die Identität möglich ist. ;-)

Herausgabe der Daten geht nur über einen richterlichen Bescheid aufgrund des Datenschutzes. (und ja, auch bei einer Schwangerschaft greift der Datenschutz)

Und eine Ermittlung ist auch nach Löschung möglich, die Daten müssen einige Jahre für das Finanzamt gespeichert werden. Ob es nun aber 7 oder 15 Jahre sind ist mir nicht bekannt.

Die Daten gibt es 100%ig noch, aber das JA hat wohl nicht den Status, solche Auskünfte vom Provider zu erhalten.

ich glaube nicht, das das Jugendamt solche Befugnisse hat.


Franz577  16.10.2014, 15:15

Und warum nicht? Immerhin geht es um Geld, das der Staat bezahlt, obwohl es eigentlich der Vater des Kindes müßte.

Und beim Geld hört der Spaß bekanntlich auf.

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talena87  12.02.2022, 23:55
@Franz577

weil das jugendamt keine befugnisse zu irgendwas hat. die km müsste klagen

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Franz577  14.02.2022, 14:53
@talena87

Der Kommentar ist schon fast 8 Jahre alt.

Erstaunlich, dass auch zu so alten Fragen immer noch jemand was schreibt.

Aber inzwischen würde ich das auch so sehen wie du.

Was meinst du jedoch mit "km"?

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