Vater unbekannt, handynummer bekannt: Kann das Jugendamt Auskunft beim provider erzwingen?
Es gibt im Internet zuhauf solch fragen ... oftmals mit einer komplexen Story dahinter. ich verzichte jetzt darauf und beschränkte mich allein auf die frage :
Kann das jugendamt bei einer Schwangerschaft, wenn lediglich nur die Handynummer bekannt ist, Auskunft über den Beistzer beim zuständigen Provider erzwingen ? hierbei geht es um die unterhaltspflicht.
zudem : Angenommen die nummer wurde gesperrt, gelöscht oder whatever ... ist eine Ermittlung des Besitzers dann noch möglich ? ich gehe mal davon aus das solche Daten gespeichert werden .. die frage ist nur in wie weit das JU an diese Daten rankommen kann.
Danke vorab für die hilfe
4 Antworten
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Ich sag jetzt einfach mal aus dem Bauch heraus: Ja, das kann es.
Denn Unterhalt ist das Geld, das der Staat vorschießt, wenn die unterhaltspflichtige Person nicht bekannt ist. Der Staat hat aber ein berechtigtes Interesse, sich dieses Geld wieder von dieser Person zu holen. Somit wird ihm dieser Weg auch offen stehen.
Daher merke: Beim ONS entweder aufpassen oder darauf achten, daß kein Rückschluß auf die Identität möglich ist. ;-)
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Herausgabe der Daten geht nur über einen richterlichen Bescheid aufgrund des Datenschutzes. (und ja, auch bei einer Schwangerschaft greift der Datenschutz)
Und eine Ermittlung ist auch nach Löschung möglich, die Daten müssen einige Jahre für das Finanzamt gespeichert werden. Ob es nun aber 7 oder 15 Jahre sind ist mir nicht bekannt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Daten gibt es 100%ig noch, aber das JA hat wohl nicht den Status, solche Auskünfte vom Provider zu erhalten.
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ich glaube nicht, das das Jugendamt solche Befugnisse hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und warum nicht? Immerhin geht es um Geld, das der Staat bezahlt, obwohl es eigentlich der Vater des Kindes müßte.
Und beim Geld hört der Spaß bekanntlich auf.