Jugendamt?
Hallo,
wenn das Jugendamt aufgrund eines Tipps von einem Kranken Ex Freund gegen eine Familie (Kindeswohlgefährdung, Ritzen) ermittelt,
dies aber nicht stimmt und der Tippgeber das nur gemacht hat um Stress zu verursachen (was man beweisen kann)
müssen die Eltern trotzdem informiert werden?
also das Jugendamt geht dem ganzen nach, ob sich das Kind (17Jahre) ritzt, (tut es zwar nicht) muss das Jugendamt auch wenn das Kind das nicht will, trotzdem mit den Eltern darüber reden?
kurzfassung:
- Tippgeber (Ex freund)
- erzählt Lügen beim Jugendamt
- können vom Kind entkräftet werden
- müssen Eltern informiert werden?
Es ritzt sich niemand ! Kann auch bewiesen werden. Es ist nur eine Behauptung um Stress zu verursachen, müssen da dann die Eltern wirklich miteinbezogen werden?
5 Antworten
In §8a SGB VIII steht: Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen (...)
Das Jugendamt wird also in fast allen Fällen die Eltern informieren. In ganz seltenen Fällen - z.B. beim Verdacht sexueller Gewalt durch die Eltern - werden die Eltern nicht informiert, sondern weiter beobachtet und Hinweise gesammelt, bis es genug Gründe für eine Inobhutnahme gibt.
Das Jugendamt muss zwangsläufig bei Verdachtsfällen ermitteln, solange es keine total abwegige Infoemail war oder man nicht weiß um wen es geht.
Es wird auch primär mit den Eltern Kontakt aufgenommen und erst im Anschluss mit dem Kind. Ohne die Erziehungsberechtigten läuft da nix und das Kind kann nicht beschließen, dass die Eltern nicht ins Boot geholt werden
Man ist minderjährig und demnach ein Kind. Und nach wie vor : Nein, das Kind kann nicht stoppen dass die Eltern mit reingezogen werden.
Lässt du den Brief verschwinden, kommt die Sozialarbeiterin nur persönlich vorbei und der Verdacht erhärtert sich, dass da was im Busch ist.
Ja perfekt, dann hat der Ex ja genau das erreicht, dass es zu Stress kommt.
Natürlich muss das Jugendamt solchen Hinweisen nachgehen und da reicht es nicht, wenn das betroffene Kind sagt, dass alles in Ordnung ist.
Die werden natürlich auch mit den Eltern sprechen. Denn das Kind könnte ja aus Angst oder aus anderen Gründen das nicht zugeben wollen.
Aber es stimmt ja hinten und vorne nicht.
ist ja nur etwas ausgedachtes vom
Ex, was man ja beweisen kann...
Die Eltern MÜSSEN und WERDEN informiert. Das Jugendamt lässt sich nicht von der Aussage des Kindes abspeisen. Die werden auch gar nicht zuerst mit dir reden, sondern zuerst mit den Eltern
Das Jugendamt wird generell direkt auf die Eltern zugehen und sich nicht alleine an das Kind wenden.
Natürlich. Das Jugendamt wird nicht nur mit dem Teenie reden.
Naja der Brief war an Eltern und Kind adressiert,
die Frage ist halt ob das Kind alleine mit den Jugendamt darüber reden kann.
wobei mit 17 ist man halt auch kein Kind mehr aber jaaa..