Jugendamt?

5 Antworten

In §8a SGB VIII steht: Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen (...)

Das Jugendamt wird also in fast allen Fällen die Eltern informieren. In ganz seltenen Fällen - z.B. beim Verdacht sexueller Gewalt durch die Eltern - werden die Eltern nicht informiert, sondern weiter beobachtet und Hinweise gesammelt, bis es genug Gründe für eine Inobhutnahme gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Das Jugendamt muss zwangsläufig bei Verdachtsfällen ermitteln, solange es keine total abwegige Infoemail war oder man nicht weiß um wen es geht.

Es wird auch primär mit den Eltern Kontakt aufgenommen und erst im Anschluss mit dem Kind. Ohne die Erziehungsberechtigten läuft da nix und das Kind kann nicht beschließen, dass die Eltern nicht ins Boot geholt werden


Lili0603 
Fragesteller
 19.06.2022, 18:43

Naja der Brief war an Eltern und Kind adressiert,

die Frage ist halt ob das Kind alleine mit den Jugendamt darüber reden kann.
wobei mit 17 ist man halt auch kein Kind mehr aber jaaa..

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LePetitGateau  19.06.2022, 18:47
@Lili0603

Man ist minderjährig und demnach ein Kind. Und nach wie vor : Nein, das Kind kann nicht stoppen dass die Eltern mit reingezogen werden.

Lässt du den Brief verschwinden, kommt die Sozialarbeiterin nur persönlich vorbei und der Verdacht erhärtert sich, dass da was im Busch ist.

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Lili0603 
Fragesteller
 19.06.2022, 18:49
@LePetitGateau

Ja perfekt, dann hat der Ex ja genau das erreicht, dass es zu Stress kommt.

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Natürlich muss das Jugendamt solchen Hinweisen nachgehen und da reicht es nicht, wenn das betroffene Kind sagt, dass alles in Ordnung ist.

Die werden natürlich auch mit den Eltern sprechen. Denn das Kind könnte ja aus Angst oder aus anderen Gründen das nicht zugeben wollen.


Lili0603 
Fragesteller
 19.06.2022, 18:44

Aber es stimmt ja hinten und vorne nicht.
ist ja nur etwas ausgedachtes vom
Ex, was man ja beweisen kann...

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Munga01  19.06.2022, 18:44
@Lili0603

Das weiß das Jugendamt doch nicht.

Die müssen das natürlich erst mal überprüfen.

Aber wenn da nichts dran ist, brauchst du dir ja auch keine Sorgen zu machen.

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Lili0603 
Fragesteller
 19.06.2022, 18:46
@Munga01

Ja und wenn das Kind dann mit ihnen gesprochen hat es ihnen erklärt hat usw

müssen die eltern dann trotzdem informiert werden?

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Munga01  19.06.2022, 18:47
@Lili0603

Ja, natürlich!

Die werden zuerst mit den Eltern sprechen und dann erst mit dem Kind.

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Lili0603 
Fragesteller
 19.06.2022, 18:47
@Munga01

Obwohl das ganze ja nicht mal stimmt??

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LePetitGateau  19.06.2022, 18:48
@Lili0603

Die Eltern MÜSSEN und WERDEN informiert. Das Jugendamt lässt sich nicht von der Aussage des Kindes abspeisen. Die werden auch gar nicht zuerst mit dir reden, sondern zuerst mit den Eltern

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Munga01  19.06.2022, 18:48
@Lili0603

Ob das stimmt oder nicht, müssen die ja erst mal herausfinden.

Wie alt bist du eigentlich wirklich? Vor ein paar Monaten warst du 21 und jetzt bist du 17. Ist schon komisch!

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Lili0603 
Fragesteller
 19.06.2022, 18:50
@Munga01

Na Prima

dann unterstützt das Jugendamt genau das was der Ex erreichen wollte (Stress verursachen)

ja perfekt...

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Das Jugendamt wird generell direkt auf die Eltern zugehen und sich nicht alleine an das Kind wenden.

Natürlich. Das Jugendamt wird nicht nur mit dem Teenie reden.