Muss ich es zurücknehmen?
Ich habe seit einigen Tagen ein Problem mit einer Person auf Ebay Kleinanzeigen. Ich habe die Ware genau so verkauft wie beschrieben und Garantie, Rücknahme und Sachmängelhaftung in meiner Beschreibung ausgeschlossen (Privatverkauf). Doch nun möchte die Person, dass ich die Ware zurücknehme und das Geld wiedergebe, weil etwas während des Transports beschädigt wurde, ein Teil der Ware "fehlt" (Ich habe es beigelegt und sogar Zeugen) und ihr etwas nicht gefällt.
Die Person drohte mir daraufhin mit der Rechtschutzversicherung, dann mit einer Meldung bei Ebay und schließlich mit einer Anzeige bei der Polizei. Was soll ich tun? Ich kann noch so oft sagen, dass bei Versand der Ware keine Sachmängel vorlagen, aber man glaubt mir nicht. Muss ich es dann zurücknehmen?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
3 Antworten
Was soll ich tun?
Ihr sagen das das Versandrisiko bei Privatverkäufen beim Käufer liegt (§ 447 BGB). Eine Meldung bei Ebay ist wirkungslos, weil Kleinanzeigen nichts mit Ebay zu tun hat, hatte es noch nie. Anzeige bei der Polizei kann sie ja tätigen, fragt sich nur welcher Straftatbestand da erfüllt sein soll. Zivilrechtlich hat sie keine Chance auf Nachbesserung, Du hast die Ware exakt so versendet, wie Du sie beschrieben hast. Wie schon oben angemerkt liegt das Risiko auf dem Versandweg bei ihr, sobald das Transportunternehmen die Ware übernommen hat.
Zu deutsch: Lasse labern.
Die Beweislast fuer den Sachmangel und das Versandrisiko liegen beim Kaeufer, weil Privatverkauf.
Sende der Person dieses nette Bild.
