Ebay Privatverkauf Garantie?

7 Antworten

Rein rechtlich ist es wohl so, dass auf das Produkt 12 Monate Gewährleistung (gesetzlich festgelegt) besteht. Die weiteren 12 Monate sind Garantie (nicht gesetzlich geregelt). Die Gewährleistung verfällt definitiv. Die Garantie bleibt in der Regel bestehen. Allerdings sind viele Hersteller sehr kulant und fragen da nicht groß nach.

Ich mache es immer so.. Ich mache Fotos und notiere alle Daten. Dann sagen ich dem Käufer, er soll ich einfach bei mir melden, wenn innerhalb dieser Zeit ein Problem ist und er es selbst nicht ausgetauscht bekommt. Dann kannst du das ja zur Not auch machen.. Wichtig ist allerdings darauf hinzuweisen, dass er bei DIR KEINE Ansprüche hat.


einandereruser  24.09.2024, 14:17

Ohohoh, diese Meinung von Dir solltest Du besser nicht weiter verbreiten, denn da passt so gut wie nichts.

Meine Güte, was hier für ein Kuddelmuddel geantwortet wird, dass jedem der auch nur das erste Jahr Handelsschule absolviert hat der kalte Schauer übern Rücken fährt.

O.K. - Dann woll'n wir mal:

Garantie ist ein vertraglich vereinbartes Recht auf Nachbesserung des Verkäufers und damit Bestandteil des Kaufvertrags.
Der Verkäufer muss nicht der Hersteller sein - kann es aber.

Die Garantie ist losgelöst von der in Deutschland gesetzlichen Gewährleistung.
Garantieklauseln in einem Kaufvertrag hebeln die Gewährleistung sogar (erst mal) aus.

Leider sieht es in der Praxis so aus, dass viele Verkäufer/Händler sich mit allen Mitteln dagegen sträuben entweder ihren eigenen Garantieversprechen nachzukommen oder, sofern sie keine Garantie geben, alles versuchen um ihre Gewährleistungspflichten auf die sog. "Herstellergarantie" abzuwälzen.

So was habe ich bereits beim (m. E. zurecht pleite gegangenen) Promarkt, bei einem Metromarkt und anderen Händlern erlebt.

Nur: Wenn der Hersteller nicht gleichzeitig der Verkäufer ist, gibt es keine vertragsrechtliche Verpflichtung oder Grundlage, dem nachzukommen.
Es wäre bestenfalls ein freiwilliges Handeln des Käufers.

In Deinem Fall würde ich darauf achten, dem Kunden selbstverständlich den Originalkaufbeleg zukommen zu lassen (das ist das Mindeste des guten Tons) und einen schriftlichen Beleg des Weiterverkaufs, aus dem die neue Eigentümerschaft eindeutig hervorgeht.

Mehr kannst Du nicht machen.
Wenn sich ein Händler/Verkäufer um seine Garantieverpflichtungen drücken will, dann wird der das sowohl mit als auch ohne Kaufbelege tun.
Das ist die traurige Wahrheit.


heurekaforyou  24.09.2024, 15:14
  • Gewährleistung ist nicht das Gleiche wie Garantie! 

Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers (Händlergarantie) oder des Herstellers (Herstellergarantie). Händler und Hersteller können die Dauer sowie die Garantiebedingungen selbst festlegen.

Garantieklauseln in einem Kaufvertrag hebeln die Gewährleistung sogar (erst mal) aus.

Das funktioniert leider nicht.

Auch wenn du zusätzlich eine Garantie erhalten hast, bleiben deine Gewährleistungsrechte (Sachmängelhaftung) dennoch weiterhin bestehen.

Du schreibst:

 Wenn der Hersteller nicht gleichzeitig der Verkäufer ist, gibt es keine vertragsrechtliche Verpflichtung oder Grundlage, dem nachzukommen.
Es wäre bestenfalls ein freiwilliges Handeln des Käufers.

Vertragspartner beim Kaufvertrag ist ausschließlich der Händler (Verkäufer) - nicht der Hersteller. Das heißt: Bei Sachmängeln kann der Verbraucher (Käufer) Nacherfüllung vom Händler verlangen.

Der Händler wiederum kann den Hersteller in Regress nehmen.

Richtig ist sicher, dass Händler auch versuchen zu tricksen. Doch deshalb ändern sich ja nicht die gesetzlichen Bestimmungen im Schuldrecht.

Garantie gibt der Hersteller. Eine Garantie ist nicht an eine Person, sondern den Artikel gebunden - diese kann beim Verkauf durch den neuen Besitzer in Anspruch genommen werden - sofern die Garantiebestimmungen eingehalten sind.

Bitte nicht mit der Gewährleistung verwechseln. Diese gibt der Händler, in dem Fall MediaMarkt, IHNEN als Vertragspartner. Die Gewährleistung besteht rein zwischen den Vertragspartnern und ist somit NICHT an Dritte übertragbar.


einandereruser  24.09.2024, 14:19

Es gibt sehr wohl Hersteller, die ihre Garantie nur dem Erstkäufer gewähren.

Jel82  24.09.2024, 14:36
@einandereruser

Die Garantie unterliegt gesetzlichen Richtlinien. Diese wird mit übergeben, eine Einschränkung ist unzulässig. DAvon unberührt sind wie bereits erwähnt etwaig benötigte Garantieunterlagen.



Hinweise für Verkäufer

Möchtest du ein bei uns erworbenes Produkt privat weiterveräußern, übertrage dem Käufer auch deine Gewährleistungsansprüche mit einer Abtretungserklärung (siehe unten). So vermeidest du nachträgliche Probleme, falls das Produkt einen Mangel aufweist.

https://service.notebooksbilliger.de/help/de-de/15-hinweise-zur-reklamationsbearbeitung/136-abtretungserklarung

Weitere Informationen, sowie eine Muster-Abtrittserklärung (PDF) findest du hier:

https://service.notebooksbilliger.de/help/de-de/15-hinweise-zur-reklamationsbearbeitung/136-abtretungserklarung

Du kannst dich aber auch beim MediaMarkt informieren. Möglich, dass die ebenfalls eine Vorlage zur Verfügung stellen. Vom Prinzip ist es aber dasselbe.

Du kannst dem Käufer die Rechnung mitgeben, aber Du solltest nicht damit "werben", dass das Produkt noch x Monate Garantie hat.

Das wäre sonst eine zugesicherte Eigenschaft, für die Du ggfl einstehen müsstest.