Auto verkaufen Reimport angeben?

4 Antworten

Du musst auf jeden Fall im Kaufvertrag angeben, dass du der 2. Besitzer bist.

Das es sich um ein Reimport handelt brauchst du auch nicht zu verheimlichen.

Da du die Gurke relativ günstig bekommen hast, wird auch der Verkaufspreis in Ordnung sein, hoffe ich.

Etwas zu verbergen, um höhere Preise zu erreichen, kostet nicht selten am Ende mehr, als man Profit machen konnte.


1xxRxx1 
Beitragsersteller
 28.11.2019, 17:15

Ich habe dem Käufer eine Nachricht gesendet das ich der Zweitbesitzer bin und die EZ im Ausland war, jedoch das Auto ein deutsches Auto ist. Ich will nichts verheimlichen mich interessiert nur ob ich das Kreuz "Ist das Auto ein Importfahrzeug" bei Ja oder Nein setzen muss

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Soldier79  28.11.2019, 17:18
@1xxRxx1

Naja, wenn es schon zum ankreuzen ist, dann natürlich "ja", sonst machst Du ja eine Falsch-Angabe.

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Musst du, weil es preisbildender Faktor ist. Gibst du es nicht an, machst du dich der arglistigen Täuschung schuldig. Der Vertrag ist somit anfechtbar. Dazu gab es schon Gerichtsurteile. Nicht immer hat der Kläger sofort Recht bekommen, aber unter Berufung dann doch sehr oft. Würde ich nicht riskieren.

Also war es kein Re-Import-Neuwagen, den du konfiguriert hast, sondern ein bereits zugelassener Re-Import?

Woher ich das weiß:Hobby – Viele Autos gefahren,große, kleine, schnelle, langsame ....

1xxRxx1 
Beitragsersteller
 28.11.2019, 17:21

Ja genau der Händler hatte sich um den Reimport gekümmert und ich konnte das Fahrzeug ganz normal anmelden... Hab dan eben auch die EG-Übereinstimmungserklärung bekommen das das KFZ auch wirklich im München hergestellt worden ist

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Soldier79  28.11.2019, 17:56
@1xxRxx1

Ja der Händler kümmert sich um den Re-Import. Trotzdem ist es möglich, dass der Händler den Wagen konfiguriert und ihn auf sich zulässt oder dass Du ihn konfigurierst und der Wagen als Neuwagen auf Dich zugelassen wird.

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1xxRxx1 
Beitragsersteller
 28.11.2019, 18:11

Was meinst du mit konfigurieren ? Sorry bin in dem gebiet sehr unerfahren :-( Der Wagen wurde 4000Km in Slowenien gefahren und wurde dann lediglich wieder nach DE geholt und ich habe ihn dann zugelassen

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Soldier79  29.11.2019, 18:27
@1xxRxx1

Ok, danke. Das reicht mir schon. Bei Re-Import gibt es auch die Möglichkeit, dass Du einen Wagen genau nach Deinen Vorstellungen "konfigurierst", also Du entscheidest, welcher Motor, welche Farbe, welche Ausstattung. Und dann ist der Wagen neu und du bist Erst-Besitzer. Wenn der Wagen bereits 4000 km gefahren wurde, dann bist Du ja nicht Erstbesitzer, sondern mind. Zweitbesitzer, was zumindest wichtig für den Kaufvertrag ist.

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sollst du machen (der ADAC-Kaufvertrag beinhaltet ein Kästchen wo man ankreuzen soll), dass das Auto ein Reimport ist, ist verschlüsselt in den Papieren eingetragen, d. h., der Käufer kann das erfahren und dann dir Ärger machen.