Muss ich die Nebenkosten bei Grundsicherung zurückzahlen?

5 Antworten

Die Nebenkostenrückzahlung ist ein Einkommen.

Das musst Du angeben.

Du musst es aber nicht zurückzahlen, sondern es wird Dir zukünftig 1/12 des Betrages pro Monat von der Grundsicherung abgezogen. Ein Jahr lang.

Woher ich das weiß:Hobby
Schwägerin: "...da es Teil von meiner Grundsicherung ist."

Das ist ja auch genau der Grund, warum man das Guthaben angerechnet bekommt - die NK pro Monat sind ja Vorauszahlungen, weil die tatsächliche Höhe der NK erst am Jahresende feststeht und sie werden nicht aus dem Regelsatz bezahlt - wenn zu hohe Vorauszahlungen geleistet wurden und der Bedürftige würde die Rückzahlung behalten, wäre ja zuviel Grundsicherung für die Wohnkosten bezahlt worden.

Beim Strom sieht das anders aus - da werden die Vorauszahlungen aus dem Regelsatz bezahlt - deshalb kann man hier die Rückzahlungen auch behalten.

Wenn du ein Guthaben beim Strom hast, dass darfst du behalten.

Alle andere Nebenkosten werden 1zu1 vom Amt getragen. Wenn du weniger Heizung und Wasser nimmst, dann musst du das Geld zurück bezahlen.

Darum steht auch das Sozialgesetz in der Kritik, weil wenn ein Mensch vom Amt lebt und extrem viel Heizt und oft Wasser laufen lässt, wird es teuer für den Staat. Und da muss der Staat die Nebenkosten voll bezahlen, wenn er nicht sicher beweisen kann, verschwendend vorliegt.

Auf der anderen Seite sind die Regelsätze so niedrig, dass viele Menschen Probleme haben, wenn die Waschmaschine kaputt geht oder sie Strom Nachforderung haben.

das Landratsamt hat die monatlichen Betriebskosten finanziert. Somit würden sie auch Überschüsse zurück bekommen. Du hast auf dieses Geld keinen Anspruch

Nein, denn die Grundsicherung bezahlt keine Nebenkosten an Dich. Also kannst Du auch keine zurückbezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung