Muss ich den Hof reinigen (Mietwohnung) wenn ich den nicht nutzen darf?
Hallo
meine Vermieterin verbietet uns unsere Autos auf ihrem Hof zu parken.
Da ist sehr viel platz und sie ist 73 Jahre alt. Neulich mussten wir dort parken und sie hat uns angeschrien und darum gebeten nur in Notfällen dort zu parken.
Gestern war so ein Notfall. Wir haben unsere Autos umgeparkt da die sonst unter den Bäumen stehen und große Äste auf beide Autos geknallt wären (Sturm). Also haben wir um 22:30 Uhr unsere Autos ganz am Rand des Hofs geparkt. Heute nacht klingelte sie uns um 4:45 Uhr raus wir sollen sofort umparken und das nächste mal fragen.
Also gut. Autos stehen wieder woanders. Jetzt ist die 73 Jährige im Hof und arbeitet sich einen ab um Unkraut zwischen den Pflastersteinen zu entfernen. Ich würde ihr trotzdem gerne helfen, allerdings hat sie uns dermaßen angeschrien und eigentlich sehe ich es nicht ein, da wir den Hof gar nicht nutzen dürfen. Wir laufen nur zu unserer Wohnungstür.
Müssen wir dennoch da irgendwie helfen?
6 Antworten
Zunächst einmal ist verbindlich, was im Mietvertrag steht - und zwar sowohl was die Erlaubnis angeht, im Hof zu parken, als auch was an Reinigungs- und Räumpflichten auf die Mieter übertragen wurde; sollte dort nichts stehen, musst Du auch nichts machen.
Ob die rein rechtliche Position jetzt auch die menschlich beste Variante darstellt - eine andere Frage.
Mieten von Privatpersonen – ein herrliches Abenteuer, das ich nicht vermisse …
Jedenfalls "musst" du gar nichts reinigen außer der konkret gemieteten Fläche. Wenn es in der Hausordnung sowas wie einen Reinigungsplan gibt, solltest du ihn einhalten, kannst aber beim Mieter dagegen berufen.
Einen Teil der Immobilie, die du explizit nicht nutzen darfst, würd ich auf Teufel komm raus nicht reinigen.
Du bist eine der Mieterinnen, der ich auch nicht vermieten würde. und dein Beitrag hier ist nicht nennenswert.
Wobei ich sagen muss, als ich noch zur Miete gewohnt habe, waren die privaten Vermieter die besten Vermieter. Die beiden Genossenschaften bei denen ich Wohnungen hatte, waren jedesmal eine absolute Katastrophe und an Arroganz nicht zu überbieten
Wenn du mit einer Regelung in der Hausordnung nicht einverstanden bist, kannst du sie nicht einfach nicht einhalten, sondern musst den Mieter darüber informieren – Putzpläne sind ein gutes Beispiel dafür, denn sie werden oft nach dem Mietvertragsabschluss geändert oder eingeführt.
Wenn ihr kein Nutzungsrecht auf dem Hof habt, braucht ihr ihn nicht in Ordnung zu halten. Allerdings dürft ihr eure Autos dort auch nicht parken. Auch nicht bei Sturm.
Schaut mal in euren Mietvertrag, was dort vereinbart wurde.
Kann ich verstehen.
Allerdings ist ihr Hof ca. 125 m² groß und viel frei. Also es passen ca. 4 THWs und 2 Feuerwehrautos noch hin, mit Autos. Ohne Autos mehr.
Also wie gesagt, Platz ist kein Argument. Lediglich das es ihr Grundstück ist und wir es nicht dürfen ist logisch. Aber den Baum hat es auch runter gehauen und zum Glück haben wir dort geparkt.
Sie braucht keine Begründung dafür, dass sie euch dort nicht parken lässt. Es ist ihr Grundstück.
eben und vor allem bei sturm muss der parkplatz für ggf. die feuerwehr und THW frei bleiben, weil baum auf haus fallen könnte. dort hat keiner zu parken, wenn die eigentümerin es nicht will und ihre guten gründe und rechte auch hat.
Sie ist die Eigentümerin und sie entscheidet, ob ihr den Hof nutzen dürft oder nicht.
Ja, ich würde ihr helfen und mich bei der Gelegenheit bei ihr entschuldigen.
Verpflichtet bist Du nicht.
Aber könnt ja ein Anfang sein, das Verhältnis zu verbessern...
Wir leben maximal nur noch 1 Jahr hier. Wir bauen nämlich selber und warten bis wir raus können.
beim mieter berufen? was soll das heissen?