Muss ich dem Jobcenter von mir erzählen auch wenn ich nichts damit zutun habe?
hallo,ich schildere mal kurz zusammengefasst meine Situation und danke schonmal jeden für hilfreiche Antworten.Mein Vater ist alkoholiker und ich lebe grad mit meiner Schwester noch bei dem Vater .Wir haben die derzeitige Wohnung gekündigt und würden in ein anderes Bundesland umziehen,da mein Bruder mit meiner Mutter (verstehen uns auch nicht so gut) dort lebt .Nun ist es so das meine Schwester Leistungen vom Jobcenter erhält und ich dann Arbeitslosengeld erhalte da ich 6 Jahre gearbeitet hab und ich eine ärztliche Stellungnahme habe das ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann.Meine Schwester und ich hätten verschiedene Mietverträge und jeder hätte seine eigenen Finanzen Ausgaben usw .Das heißt wir haben nichts miteinander zu tun.Laut meiner Recherche sind wir dann keine BG,keine HG sondern dann eine WG .Müssen wir dem Jobcenter was von mir erzählen ?Habe Angst das sie was von den Leistungen bei meiner Schwester kürzen.Sie hat auch schon das Mietangebot von sich dahingeschickt und die Unterlagen ausgefüllt.Wir warten nur noch auf die Genehmigung für den Umzug .Danke für eure Zeit .☺️
2 Antworten
Wenn ihr zusammen in eine Wohnung zieht, und hier in Form einer WG Jeder seinen eigenen Mietvertrag abgeschlossen hat, ist Jeder nur für sich selber verantwortlich. Das hat keine Auswirkungen auf das Einkommen des Anderen - egal in welcher Form!
Erst wenn einer von Euch ALG-II (jetzt Bürgergeld) bezieht, oder wenn ein Antrag auf staatliche Unterstützung gestellt wird, wird auch eine Bedarfs-Bemessung durchgeführt. Dies betrifft aber wiederum nur den Antragsteller und hat keine Auswirkungen auf die Mitmieter in einer WG.
Erst wenn ihr offiziell zusammen zieht, und wenn dann EIN Mietvertrag für Euch beide abgeschlossen wird, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Ab jetzt werden Euer beider Einkünfte für die Bemessungsgrundlage einer Bedarfsgemeinschaft heran gezogen. Das kann Vorteile haben - muss es aber nicht! Jedoch bis dahin, muß das Arbeitsamt nichts von Euch wissen. Bis dahin seid ihr zwei Einzelmieter in einer WG - ...und da ist jeder nur für sich selber verantwortlich!
Ich bin kein Experte für Mietrecht, aber solange keiner fragt, mußt Du Dich nicht freiwillig erklären. Die Tatsache, dass ihr getrennte Mietverträge habt, erklärt juristisch korrekt, Euren "WG-Status".
eine ärztliche Stellungnahme habe das ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann.
Dadurch bestünde grundsätzlich weder Anspruch auf Arbeitslosendgeld, noch auf Bürgergeld.
Hinsichtlich des Bürergeld bildeten zusammenlebende Geschwister eine Haushaltsgemeinschaft.
Ich habe mit der Arbeitsagentur gesprochen und mir würde das zustehen,da ich alle Erwartungen erfülle und gesundheitlich nicht in der Lage bin zu arbeiten .
Das ist ein Widerspruch in sich.
Wenn Du über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger als voll erwerbsgemindert giltst, besteht kein Ansoruch auf Arbeitslosen- oder Bürgergeld.
Völlig wurscht, was man Dir erzählt hat.
Also müsste ich nichts von mir erzählen ?Muss ich es nicht nachweisen das wir eine WG bilden oder kann ich es einfach so belassen ?will keinen Ärger haben deswegen 😅