Muss ich bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren meine Tat zugeben?
Huhu,
ich wurde zum ersten Mal geblitzt und habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen.
Ich habe vorher schon gegoogelt wie man sich am besten verhält und gelesen, dass man nicht verpflichtet ist sich selbst zu belasten und das Feld zu den Angaben frei lassen kann.
Nun wollte ich den bequem online erledigen, aber wenn ich ins nächste Feld gehen will lässt mich das Programm nicht weiter, wenn ich die Frage, ob ich den Verstoß zugebe, weder mit Ja noch mit Nein beantworte.
Sollte ich in diesen Fall einfach den Brief einreichen ohne was anzukreuzen?
Ergänzung: Der Fahrzeughalter ist mein Vater und es wurde auch ihn adressiert.
1 Antwort
Wenn du geblitzt wurdest, hast du eigentlich zwei Möglichkeiten:
du zahlst das Bußgeld ein - und die Sache ist erledigt (wenn du nicht gravierend zu schnell warst)
oder du füllst diesen Fragebogen aus - dann musst du ja oder nein ankreuzen. Denn bei "nein" musst du dann angeben, wer das Auto gefahren ist, damit sich die Bußgeldstelle dort ihr Geld holen kann.
Ganz zwingend notwendig ist das, wenn es sich um eine viel zu hohe Geschwindigkeitsüberschreitung handelt, bei der es z.B. einen Punkt oder sogar ein Fahrverbot geben könnte. Da kommt man dann nicht einfach so "raus", weil man nichts angibt.