Muss ich bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren meine Tat zugeben?


02.06.2020, 14:34

Ergänzung: Der Fahrzeughalter ist mein Vater und es wurde auch ihn adressiert.

1 Antwort

Wenn du geblitzt wurdest, hast du eigentlich zwei Möglichkeiten:

du zahlst das Bußgeld ein - und die Sache ist erledigt (wenn du nicht gravierend zu schnell warst)

oder du füllst diesen Fragebogen aus - dann musst du ja oder nein ankreuzen. Denn bei "nein" musst du dann angeben, wer das Auto gefahren ist, damit sich die Bußgeldstelle dort ihr Geld holen kann.

Ganz zwingend notwendig ist das, wenn es sich um eine viel zu hohe Geschwindigkeitsüberschreitung handelt, bei der es z.B. einen Punkt oder sogar ein Fahrverbot geben könnte. Da kommt man dann nicht einfach so "raus", weil man nichts angibt.


lemonade20907 
Beitragsersteller
 02.06.2020, 14:39

Ah okay, ich verstehe. Vielen Dank.