Ich habe eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" erhalten, weil ich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von einer mobilen Kamera geblitzt wurde. Was tun?

6 Antworten

Quark, der Zeuge ist der Polizist, der die Messung durchgeführt hat.

Was passiert also, wenn ich mich weigere, mich dazu zu äußern

Dann kriegste nen Bußgeldbescheid und gut ist.


DD56FR 
Beitragsersteller
 17.01.2022, 01:26

Ist es normal, den Namen des Blitzerbetreibers als Zeugen anzugeben? Ich meine, hat jeder, der einen Bußgeldbescheid erhält, den Namen des Blitzerbetreibers als Zeugen? oder nur ich und ein paar andere und warum ich?!

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OhMiaMiaJa  17.01.2022, 01:27
@DD56FR

Ja, bei mobilen Blitzern ist das normal.

Bei stationären nicht, da sitzt ja keiner.

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DD56FR 
Beitragsersteller
 17.01.2022, 01:34
@OhMiaMiaJa

Ich danke Ihnen vielmals. 🤗 Ich bin nur neugierig zu wissen, warum sie überhaupt seinen Namen hinzufügen?! was will er genau aussagen? 🤔

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OhMiaMiaJa  17.01.2022, 01:34
@DD56FR

Er ist halt der Zeuge. Er kann aussagen: Ja, ich habe das Gerät bedient und ja, das was ich da eingetragen habe stimmt.

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Der Zeuge kann nur bezeugen dass er im Auto gesessen hat während der Blitzer lief

Wenn er Polizist ist wird er wahrscheinlich vor Gericht eine Aussage machen in der Hoffnung dass es zu einer Verurteilung kommt und dabei halt das sagen was er für am geeignetsten hält damit du verurteilt wirst


Kwalliteht  17.01.2022, 01:40
Wenn er Polizist ist wird er wahrscheinlich vor Gericht eine Aussage machen in der Hoffnung dass es zu einer Verurteilung kommt und dabei halt das sagen was er für am geeignetsten hält damit du verurteilt wirst

Alles, was er über das beobachtete hinaus sagt, darf vom Gericht nicht gewertet werden. Denn das ist nicht Zeugnis sondern Meinung.

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Originalfotos sind gestochen scharf.

wie schnell warst denn?

und als Zeuge ist der Name einer Person angegeben.

die Person ist mit dem Gerät vertraut. Widerspruch wird wenig Aussicht auf Erfolg haben.

wenn du dich nicht äußerst, ergeht ein Bußgeldbescheid.


DD56FR 
Beitragsersteller
 17.01.2022, 01:27

Ist es normal, den Namen des Blitzerbetreibers als Zeugen anzugeben? Ich meine, hat jeder, der einen Bußgeldbescheid erhält, den Namen des Blitzerbetreibers als Zeugen? oder nur ich und ein paar andere und warum ich?

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peterobm  17.01.2022, 01:41
@DD56FR

bei festen Blitzer ist das der, der die Bilder auswertet.

Stationär, das Bedienpersonal, einer davon

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Wenn es um ein Fahrverbot geht, solltest du einen Anwalt einschalten. Bei einer reinen Gedstrafe lohnt sich das natürlich nicht.

Ich kenne auch einen Fall, da hat jemand anderes, der dem Fahrer änlich sah, angegeben gefahren zu sein und das Fahrverbot genommen. Das ist natürlich höchst illegal und wenn es rauskommt hat es sehr ernste Konsequenzen, aber in dem Fall hatte es geklappt. Ich rate dir das natürlich nicht.

Das beweismittelist zwar vorhanden, aber von schlechter Qualität

Das auf Deinem Ausdruck ist von schlechter Qualität bedingt durch tonersparendes Ausdrucken. Das behördlich gespeicherte Originalfoto ist gestochen scharf.

Zudem ist das ein Spezialformat, eine Mischung aus sichtbarem Licht und Infrarot und kann nachträglich noch auf alle möglichen Feinheiten hin untersucht werden.

Was meinst Du, warum so ein Blitzerautomat preislich im 5-, oftmals auch im 6- stelligen Bereich in seiner Anschaffung liegt? Weil das Ding technisch dermaßen der Hammer ist.

Je nach Gerät hat man auch Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln.

Anscheinend geht die Polizei davon aus, dass ich, nachdem ich geblitzt worden bin, von dieser Person gesehen worden bin! .

Du meinst wohl den Namen dessen, der die Messung durchgeführt hat. Dieser ist stets auf einem Anhörungsbogen vermerkt.

Ursprünglich wollte die Polizei das Verfahren wegen der schlechten Qualität des Fotos einstellen,

Woher willst Du das wissen? Und zudem, die Polizei stellt gar nichts ein, die darf das gar nicht einstellen, sondern wenn dann die Behörde.

aber nachdem diese Person sich bereit erklärte, gegen mich auszusagen, wurde das Verfahren fortgesetzt.

Nein. Das hast Du missverstanden. Das ist einfach der Typ, der den Blitzer da aufgestellt hat.

Aber funktioniert das deutsche Recht auf diese Weise?

Ja

Ich meine ohne gute Fotos

Wie gesagt, man hat ein sehr gutes Foto von Dir.

und nur mit einem Zeugen?

Die Aussage eines Zeugen ist ein Beweis, der sogenannte Zeugenbeweis. Man muss derer nicht mehrere sammeln, es reicht einer.

Was passiert also, wenn ich mich weigere, mich dazu zu äußern, wer der Fahrer des Autos in "Anhörung im Bußgeldverfahren" war?

Dann wird man feststellen, wer gefahren ist. Dafür hat man ja das Foto.

Dazu wird man zunächst Dein Foto vom Personalausweis und/oder Führerschein mit heranziehen.

Werde ich dann auf die Polizeiwache eingeladen, um mich diesem Mann zu stellen?

Nein.

Wie wird es dann bewiesen werden?

Durch Fotoabgleich.

Sollte es zudem notwendig sein, schickt man einfach mal eine Streife los, die um Dich herum in deiner Nachbarschaft den Leuten eine weit bessere Version des Bildes zeigt. Man klingelt um Dich herum an allen Wohnungen und reibt jedem Dein Bild unter die Nase. Sei sicher, da findet sich jemand, der Dich kennt und auf dem Bild identifizieren kann.

Und der ist dann Zeuge und seine Aussage ein Beweis.

Und komm nicht mit von wegen Datenschutz, das ist rechtlich völlig in Ordnung.

Im Grunde wird er sagen, dass er mich gesehen hat und ich sage, dass ich ihn nicht kenne.

Wie gesagt, Du hast das gründlich missverstanden.

Ist es normal, den Namen des Blitzerbetreibers als Zeugen anzugeben? Ich meine, hat jeder, der einen Bußgeldbescheid erhält, den Namen des Blitzerbetreibers als Zeugen?

Jap. Im Jahr hab ich so einen bis zwei "Blitzermomente", da steht jedesmal drauf, wie der Typ heißt, der das Blitzerding betrieben hat.

Wie geht es dann weiter?

Na wie wohl? Man erlässt den Bußgeldbescheid gegen Dich und treibt hinterher die Forderung ein, wenn Du sie nicht zahlst.

Glaube bitte ja nicht, dass man da locker lässt. Im Gegenteil, wenn da erstmal jemand versucht, durchzuschlüpfen, wird man um so intensiver vorgehen.

Ab und zu kommt es dennoch vor, dass man nicht rausbekommt, wer da gefahren ist.

Dann jedoch wird bei einem Verstoß ab einem Punkt ein Fahrtenbuch angeordnet.

Das ist dann so richtig scheibeissebe, denn dann muss man jede einzelne Fahrt immer und ohne jede Ausnahme in ein Fahrtenbuch eintragen. Tut man das nicht lückenlos und richtig, hagelt es Bußgelder ohne Ende. Zudem wird ab und zu die Polizei vorbeikommen und schauen, ob das auch gemacht wird.

Wie ich das sehe:

Wir alle fahren hier und da mal zu schnell. Manchmal weil wir es eilig haben, oder weil man so schwungvoll drauf ist, aus Unachtsamkeit auch manchmal oder weil wir genervt sind, dass schon wieder irgendwo ein saublödes Zeichen rumsteht, wo irgendwas daufsteht, wo man jedoch locker bei Nacht einen unbeleuchteten Panzer mit 100 ohne anzuecken quer durchschieben könnte.

Wir alle wissen auch, man riskiert ein Bußgeld dabei.

Wenn man kein Bußgeld zahlen will, dann mache man es nicht.

Und wenn man es macht, dann sollte man drauf achten, dass es in einem Bereich ist, der einfach so mit einer kleinen Zahlung zu erledigen ist. Also bis 15 km/h außerorts z.B. Dann kommt eine Anhörung, da steht dann drauf, man kann das einfach durch Zahlung erledigen, man zahle und gut.

Aber sich versuchen zu drücken, wenn sie einen mal geblitzt haben, ist in den allermeisten Fällen unmöglich. Es gelingt wenigen, den allermeisten jedoch nicht.

Und schon gar nicht mit der "ich geh einfach in Deckung Methode", die Du da gerade versuchst. Wenn Du nichts sagst, vergessen die das vielleicht.....- leider nein. Wenn dann durch Widerspruch und Klage.