Muss dieser Probetag bezahlt werden?
Vor ein paar Tagen hatte ich einen Probetag in einer Firma, bei der ich mich für einen Minijob beworben hatte. Dort habe ich nach nach einem Vorstellungsgespräch einer kurzen einweisung etwa 10 Stunden (eine Stunde war Pause) schwere körperliche Arbeit verrichtet. Diese arbeit war identisch mit der meiner festangestellten und ausgebildeten Kollegen.
In einem Vorgespräch (kein Bewerbungsgespräch) hat der Chef nebenher gemeint, dass diese Probearbeit "selbstverständlich unvergütet" sei. Da ich allerdings weit mehr/länger als in einer festen Anstellung getan habe, fühle ich mich als eine Gratisarbeitskraft benutzt.
Im Internet habe ich mich schon umgesehen und finde verschiedene Aussagen dazu. Zum Beispiel sei ein Probetag unvergütet, solange man nur "kleinere" Aufgaben übernimmt ohne große Leistungen erbringen zu müssen, da man primär herausfinden will, ob man in den Betrieb passt (tipps.job.de). Auf nebenjob.de steht wiederum, dass es eine Vergütungspflicht gibt, sobald man eine Arbeitsleistung erbracht hat.
4 Antworten
Du hast völlig Recht mit Deinem Argwohn!
Wenn Du reguläre Arbeiten ausgeführt hast, nach Anweisung, wie andere Arbeitnehmer auch, dann handelt es sich bei diesem Probearbeitstag nicht nur um ein "Einfühlung-" oder "Kennenlernverhältnis" (bei dem man sich umschaut, den Betrieb, die Arbeit und die Abläufe kennenlernt), das nicht bezahlt werden muss, auch wenn man dabei selbst etwas an Arbeiten verrichtet.
Hast Du "normal" gearbeitet - wie andere im Betrieb auch -, dann ist dieser Probearbeitstag vom Arbeitgeber zu bezahlen. Diese Verpflichtung zur Bezahlung besteht selbst dann, wenn es eine Vereinbarung gibt, dass der Probearbeitstag nicht vergütet werden soll; eine solche Vereinbarung wäre nichtig/unwirksam.
Eine Bezahlung für einen freiwilligen Probetag ist eher nicht üblich.
Mag ja sein, dass viele das für "unüblich" halten.
Es besteht aber ein Vergütungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer an einem Probearbeitstag reguläre Arbeiten ausführt, nach Anweisung, wie andere Arbeitnehmer auch, dann ist dieser Probearbeitstag zu bezahlen - selbst dann, wenn vereinbart wurde, dass er nicht vergütet wird.
Er darf bezahlt werden: https://www.impulse.de/management/recruiting/probearbeiten/2097218.html#Darf_das_Probearbeiten_bezahlt_werden
"Darf das Probearbeiten bezahlt werden?
Unternehmer müssen Bewerber während des Einfühlungsverhältnisses nicht bezahlen, auch der Mindestlohn gilt nicht. „Ein Vergütungsanspruch besteht auch dann nicht, wenn eine verwertbare oder nützliche Tätigkeit verrichtet wird“, sagt Fachanwalt André Ueckert. Allerdings würden manche Unternehmen Fahrtkosten erstatten.
Achtung: Wollen Sie dem Kandidaten doch ausnahmsweise eine Entschädigung für den Zeitaufwand zahlen, ist folgendes wichtig: In einer Vereinbarung ist eindeutig zu formulieren, dass es sich nicht um eine Vergütung für die geleistete Arbeit handelt."
Wie auch immer, möchtest du wirklich einen juristischen Tanz aufführen? So wie ich dich verstanden habe, möchtest du so oder so dort nicht arbeiten.
Mal ganz davon abgesehen, soll das ja einen Einblick in die Realität des Arbeitsplatzes geben. Und dann muss man einfach ran und das tun, was einen erwartet.
Unternehmer müssen Bewerber während des Einfühlungsverhältnisses nicht bezahlen
Eben: wenn es sich um ein "Einfühlungsverhältnis" handelt, wenn man sich also im Betrieb umschauen, die Arbeit kennenlernen will.
Wenn der Arbeitnehmer aber an einem Probearbeitstag reguläre Arbeiten ausführt, nach Anweisung, wie andere Arbeitnehmer auch, dann ist dieser Probearbeitstag zu bezahlen - selbst dann, wenn vereinbart wurde, dass er nicht vergütet wird.
Es handelt sich dann eben nicht nur um ein "Einfühlungsverhältnisses"!
Ne leider nicht. Solange du den Zettel unterschrieben hast, indem du unvergütet arbeitest bzw. mündlich zugesagt hast, kannst du auch 15 std arbeiten. Der Hacken ist halt, dass diese 15 std im Rahmen des Probetages sind. sieht leider Erfolgslos aus...
Mit freundlichen Grüßen
Nein! Es heißt doch Probearbeitstag! Dieser wird genauso wie ein Praktikum nicht vergütet! Beim Praktikum kann man auch durchaus schwere Arbeit leisten...
Das ist schlicht und einfach falsch!
Auch ein Praktikum ist zwingend zu vergüten, wenn es freiwillig (also nicht vorgeschrieben) ist und nicht der Berufs oder Studienorientierung dient
Im Übrigen sind vorgeschriebene (Pflicht-)Praktika nach dem 3. Monat zu vergüten.
also um das klar zu stellen. Ich habe ein 1 monatiges Praktikum gemacht und wurde dafür vergütet! Und beim freiwilligen Praktikum, wie es schon heißt, ist es freiwillig und auch keine Vergütung vorgeschrieben
Was willst Du damit denn jetzt "klargestellt" haben?!?
Offensichtlich bist Du nicht in der Lage, meine Aussagen logisch einzuordnen/zu "verarbeiten".
Nerv nicht bin ein 12 jähriger Junge hab einf iwas gelabert gehe in die 5. klasse man
Einen Zettel oder ähnliches habe ich nicht Unterschrieben. Mündlich zugesagt habe ich ebenfalls nicht. Als der Chef es nur nebenbei erwähnte, hab ich mich erstmal gar nicht getraut irgendetwas zu sagen.
Dadurch, das du die Arbeit freiwillig gemacht hast und der Chef dir vorab gesagt hat, das es nicht vergütet ist, musst du jetzt damit leben. Im Zweifelsfall vorher nachfragen oder überlegen, ob man dort einen Tag für lau schuftet.
Ja würde ich auch sagen. Immerhin hat der Chef erwähnt, dass diese Arbeit unvergütet ist.
mfg
Hier spricht man von konkludentem Handeln. Durch Stillschweigen und schlüssigem Handeln kann auch eine Einwilligung entstehen
Das ist Unsinn!
Es besteht ein Vergütungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer an einem Probearbeitstag reguläre Arbeiten ausführt, nach Anweisung, wie andere Arbeitnehmer auch, dann ist dieser Probearbeitstag zu bezahlen.
Das gilt auch dann, wenn vereinbart wurde, dass er nicht vergütet wird, denn solch eine Vereinbarung ist nichtig/unwirksam.