Muss die SPD sich daran halten wenn die Basis Nein zum Koalitionsvertrag sagt oder ist das eher unverbindliches Meinungsbild?
7 Antworten
Das ist eine gute Frage.
Die Satzung der SPD (in diesem Fall "Organisationsstatut") unterscheidet zwischen verschiedenen Beteiligungsverfahren.
Unter § 13 "Mitgliederbeteiligung":
- "Mitgliederbegehren", auf Initiative der Mitglieder selbst, Antragscharakter.
- "Mitgliederentscheid", bei abgelehntem Mitgliederbegehren, oder auf Beschluß Parteitag oder Vorstände hin, 2 Jahre verbindlich, außer ein Parteitag hebt auf.
- "Mitgliedervotum" (auf Initiative Parteivorstand, 2 Jahre verbindlich, außer ein Parteitag hebt auf.
Nachdem in der Presse i. Z. m. dem Koalitionsvertrag von "Mitgliedervotum" die Rede ist, ist davon auszugehen, daß das Ergebnis für den Parteivorstand bindend ist. Zur Aufhebung müßte ein Parteitag mit 2/3-Mehrheit eine andere Entscheidung treffen.
"Die SPD" im Sinne der Gremien der Partei wäre bei einem entsprechenden Quorum (wie einige andere schon aufgeführt haben) an das Votum gebunden, so steht es in der Satzung. Die Abgeordneten der SPD im Bundestag haben gemäß Artikel 38 Grundgesetz ein sogenanntes freies Mandat, und sie sind kein Gremium der Partei im Sinne der Satzung. Sie sind daher nicht an ein solches Votum gebunden, das wäre auch verfassungsrechtlich gar nicht möglich. Allerdings könnten sich Abgeordnete die ein Votum der Parteibasis ignorieren darauf einstellen bei der nächsten Festlegung von Wahllisten ein kleines Problem zu bekommen.
Gute Frage.
Rechtlich: Nein, eher eine unverbindliche Abstimmung. Die Abgeordneten sind frei in ihrem Mandat und können Merz so oder so zum Kanzler wählen und Merz ist frei darin Minister zu wählen und kann so oder so die SPD Kandidaten nehmen.
Es wäre politischer Selbstmord, aber möglich ist es über das Mitgliedervotum hinwegzugehen und trotzdem diese Regierung einzugehen und den Vertrag umzusetzen.
Die Abgeordneten sind frei in ihrem Mandat
Die Abgeordneten ja, sie sind auch kein Parteigremium. Aber ein Mitgliedervotum bindet alle Gremien der Partei, auch den Parteivorstand und die Parteiführung.
Wenn sich die SPD als demokratisch bezeichnet, sollte sie die Abstimmung ihrer Mitglieder respektieren.
Entscheiden wird die parteispitze, aber wenn man das demokratisch halten möchte wird man der Entscheidung der Mitgliederversammlung folgen.
Das mag, was die Entscheidungen im Bundestag angehen, richtig sein. Vermutlich wäre die Wahl gültig.
Allerdings könnte ein vorsätzlicher Verstoß des Parteivorstandes gegen die eigenen Statuten vermutlich ein parteiinternes Verfahren (Schiedsgericht?) oder, sollte das nicht akzeptiert werden, ein zivilrechtliches nach sich ziehen, mit Sanktionsmaßnahmen bis hin zum Parteiausschluß. Das könnte eine delikate Sache werden. ;-)