Ausbildung fristlos kündigen?
Hallo!
Ich mache derzeit eine schulische Ausbildung an einer privaten Berufsschule. Noch befinde ich mich in der Probezeit. Nach meinem Verständnis ist also eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich.
Im Ausbildungsvertrag steht aber, dass während der Probezeit die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt. Ist das einfach nur die ordentliche Kündigung? Kann ich trotzdem fristlos kündigen?
2 Antworten
Bei einer schulischen Ausbildung gelten nicht die gleichen Regeln wie bei einem Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen, sondern das, was in deinem Vertrag mit der Schule steht. Wenn dort vier Wochen Kündigungsfrist vorgesehen sind, dann gelten also vier Wochen Kündigungsfrist. Zudem solltest du dort auch noch mal in deinen Vertragsunterlagen genau nachlesen, wie es sich mit eventuell zu zahlendem Schulgeld im Fall der Kündigung verhält...
Fristlose Kündigung in der Probezeit gibt's nur im BBiG, das für rein schulische Ausbildungen üblicherweise nicht einschlägig ist.
Es gilt also die im Ausbildungsvertrag genannte Frist.