Ausbildung fristlos kündigen?

2 Antworten

Bei einer schulischen Ausbildung gelten nicht die gleichen Regeln wie bei einem Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen, sondern das, was in deinem Vertrag mit der Schule steht. Wenn dort vier Wochen Kündigungsfrist vorgesehen sind, dann gelten also vier Wochen Kündigungsfrist. Zudem solltest du dort auch noch mal in deinen Vertragsunterlagen genau nachlesen, wie es sich mit eventuell zu zahlendem Schulgeld im Fall der Kündigung verhält...

Fristlose Kündigung in der Probezeit gibt's nur im BBiG, das für rein schulische Ausbildungen üblicherweise nicht einschlägig ist.

Es gilt also die im Ausbildungsvertrag genannte Frist.