Frau... Sekretärin bei der Firma ..., wird dabei erwischt, wie sie aus der Kasse der Firma Geld stiehlt. Daraufhin wird ihr fristlos gekündigt. Geht das?


27.01.2021, 13:13

Auch wenn sie schwanger ist dies aber dem Arbeitgeber noch nicht gesagt hat ?


27.01.2021, 13:25

Also ändert sich an der fristlosen Kündigung nichts wenn Sie es ihrem Arbeitgeber mitteilt ?

11 Antworten

Wenn eine Sekretärin direkt erwischt wird, wie sie dem Chef Geld aus der Kasse stielt, warum sollte der Arbeitgeber Rücksicht nehmen, ob sie jetzt schwanger ist oder nicht? Diebstahl bleibt Diebstahl.

Wenn sie Geld braucht, dann könnte sie ihren Chef um einen Vorschuss bitten und kommt darauf an, wie der Chef das dann mit fristloser Kündigung händelt.

Macht er eine Anzeige oder regelt er das dann anders. Aber es könnte sich nachteilig für eine neue Bewerbung auswirken.

Zwar darf ein Arbeitgeber nichts nachteiliges in seiner Kündigung schreiben, aber Arbeitgeber haben die Möglichkeit versteckte Formulierungen im Zeugnis anzubringen.

Bei Diebstahl sollte einem der normale Verstand sagen, dass dann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.

Die "für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle" wird in einem solchen Fall eine Kuendigung sicher fuer zulaessig erklaeren. Siehe dazu MuSchG § 17 Abs. 2.

Ja, Diebstahl rechtfertigt praktisch immer eine außerordentliche fristlose Kündigung. Auch wenn aufgrund von Schwangerschaft, Betriebsratszugehörigkeit o.ä. besonderer Kündigungsschutz besteht

Ja, wenn der rechtlich vorgegebene Ablauf eingehalten wird, ist das möglich.

Auch wenn sie schwanger ist.


Karina160 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 13:13

Und das ist welcher ?

0
Interesierter  27.01.2021, 13:16
@Karina160

Z.B. rechtzeitig (Innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis des Vorfalls), nach Anhörung des Betriebsrats, Kündigung schriftlich etc.

1