Fristlose Kündigung?
Hallo zusammen,
ich habe eben eine E-Mail erhalten, welche mich über eine Küdigung informiert hat. Ich befinde mich in der Probezeit meiner Ausbildung und der letzte Satz der E-Mail lautete „ich werde die Kündigung rückwirkend zum 30.11.2023 mit gleichzeitiger Freistellung bis zum ende des Arbeitsvertrages aussprechen. Dadurch ist keine weitere Anwesenheit am Arbeitsplatz mehr nötig.“
Bedeutet das, dass meine Kündigung fristlos ist?
6 Antworten
Die elektronische Form der Kündigung ist ausgeschlossen. Das heißt also: Kündigungen, die per E-Mail, Fax, E-Postbrief, SMS, WhatsApp oder ähnlichem erfolgen, sind unwirksam.
Nach § 623 BGB muss eine Kündigung des Arbeitsvertrags immer in Schriftform erfolgen.
Warte also ab bis du ein Schriftstück erhälst
Nein, die ist fristgerecht, da die Kündigung zum 30.11. ausgesprochen wurde.
Bei einer Fristlosen Kündigung ist die sofort wirksam.
Dein Arbeitgeber hat dich freigestellt, du mußt nicht mehr zur Arbeit und erhälst trotzdem für den Monat November deine Ausbildungsvergütung.
Du wirst die Kündigung auch noch in schriftlicher Form erhalten.
Da hat wohl einiges nicht gepasst, das dur deine Ausbildungsstelle mit Freistellung gekündigt wurde.
Rechtsgültig ist eine Kündigung erst, wenn du sie in Schriftform in der Hand hältst (genau genommen: wenn sie dir zugegangen ist).
Diese E-Mail informiert dich möglicherweise über kommendes Unheil, hat aber erst mal keinerlei Auswirkungen.
Was mich jedoch wundert ist die Frist. Während der Probezeit kann stets ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden; was der Verfasser mit dem 30.11. meint (und gar rückwirkend?) ist mir nicht ganz klar.
Ich würde morgen (oder wann immer dein nächster planmäßiger Arbeitstag ist) ganz normal hingehen und schauen, was passiert.
die frist ist doch gehalten - zum ultimo !
die ist - lies den azubi vertrag - ist doch sehr kurz in der test zeit !
Das ist korrekt. Nur mit der Einschränkung, das eine Kündigung per Email nicht zulässig ist und immer in Schriftform erfolgen muss
hier wird ja nur vorab darauf hingewiesen ! die schriftform folgt mit zwei kopien !