Falsches Datum auf der Kündigung?
Hallo Community,
ein Bekannter hat heute ein Kündigungsschreiben seiner Arbeit erhalten. Austellungsdatum ist auch der heutige Tag. Sein Vertrag begann am 01.04.2021 mit einer Probezeit von 6 Monaten (mit 2 Wochen Kündigungsfrist). Nun steht in der Kündigung geschrieben ".. fristgerecht zum 13.09.2021 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Auf Nachfrage bei dem Arbeitgeber hieß es, es sei das falsche Datum und er wird zum 13.10.2021 gekündigt.
Könnte der Arbeitgeber jetzt nicht einfach gezahltes Gehalt ab dem 13.09.2021 zurückfordern auf der Grundlage, da auf der Kündigung der 13.09 steht?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Natuerlich nicht. Da die Kuendigung ja auch erst nach dem 13.9. ausgesprochen wurde, ist sowieso voellig klar, dass der 13.9. nicht gemeint sein kann. Logisch, dass die am 29.9. zugegangene Kuendigung mit zweiwoechiger Frist erst zum 13.10. wirken kann.
Ich denke, daß die Kündigung aufgrund eines Formfehlers unwirksam ist.