Falsches Datum auf der Kündigung?

2 Antworten

Natuerlich nicht. Da die Kuendigung ja auch erst nach dem 13.9. ausgesprochen wurde, ist sowieso voellig klar, dass der 13.9. nicht gemeint sein kann. Logisch, dass die am 29.9. zugegangene Kuendigung mit zweiwoechiger Frist erst zum 13.10. wirken kann.

Ich denke, daß die Kündigung aufgrund eines Formfehlers unwirksam ist.