Muss der Arbeitnehmer bezahlen, wenn er Schaden anrichtet, auf der Arbeit?

4 Antworten

Wenn es ein Unfall war und nicht durch Schuldhaftes Fehlverhalten (grobe fahrlässigkeit oder Vorsatz) passiert ist, bezahlt der Arbeitnehmer natürlich nicht

Hallo Mojgen,

der Arbeitnehmer muss nur bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz bezahlen.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

kommt drauf an wie der schaden genau entstanden ist. Versicherung des Arbeitgebers, deine Versicherung oder du oder der AG selbst wenn keine Versicherung da ist bzw. der Fall nicht versichert ist (z.B. fahrlässig)