Betrug durch den Arbeitnehmer?

3 Antworten

Ähm, die Suche nach Quellen und deren Sichtung, um daraus wiederum die Antwort auf die Fragestellung zu finden, ist die essentielle, zentrale Aufgabe bei einer Hausarbeit. Und für diese Quellen geht man nicht auf GF, sondern in die (Uni-)Bibliothek bzw. nutzt deren digitales Angebot sowie die Option der Fernleihe in der aktuellen Situation!


Annagniffke 
Beitragsersteller
 06.02.2021, 22:31

Ja das stimmt habe ja auch einige Informationen aber würde gerne mal Meinungen zu dem Fall hören. Ich soll eine Einschätzung schreiben

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HappyMe1984  06.02.2021, 22:31
@Annagniffke

Die "Meinungen" findest du in deinen Quellen! Und nur auf die solltest du deine Arbeit beziehen. Oder willst du in dein Literaturverzeichnis "gutefrage.net" als Quellenangabe schreiben???

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Strafe gibt's nur, wenn jemand die Tat anzeigt. Der geschädigte Betrieb hat nicht viel davon, wenn der ehemalige AN bestraft wird.

Der Schadenersatz ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Als Betrieb würde ich zumindest darauf Wert legen, dass die Forderung tituliert wird. Dann kann man auch den Gerichtsvollzieher mal nachsehen lassen, ob sich nicht irgendwelche verwertbaren Vermögensgegenstände im Gewahrsam des Täters befinden.

Der Täter muss sich wohl für die nächsten Jahre darauf einstellen, jeden Monat maximal den Betrag zur Verfügung zu haben, an dem sich seine Pfändungsfreigrenze befindet.


Annagniffke 
Beitragsersteller
 06.02.2021, 22:42

Wäre eine Gefängnisstrafe denkbar ?

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RobertLiebling  06.02.2021, 23:01
@Annagniffke

Beim besonders schweren Fall des Betrugs bzw. der Untreue beträgt die Mindeststrafe 6 Monate.

Aber während der Kerl im Knast sitzt, hat er kein pfändbares Einkommen.

Das Unternehmen wird also abwägen müssen, was ihm wichtiger ist: Bestrafung oder Schadenersatz.

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Das ist wohl eher Unterschlagung als Betrug

was der AN erwarten kann? Prozess, Strafe, Einziehung von Vermögenswerten zur Schadenswiedergutmachung


RobertLiebling  06.02.2021, 22:25

Buchgeld ist keine bewegliche Sache, die man unterschlagen könnte.

Betrug passt da schon deutlich besser.

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frodobeutlin100  06.02.2021, 22:27
@RobertLiebling

§ 266 StGB Untreue - dejure.org

Untreue passt noch besser

§ 266 StGB Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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