Betrug durch den Arbeitnehmer?
Brauche eure Hilfe bei einer Hausarbeit:
Fiktives Beispiel:
Arbeitnehmer arbeitet in der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens. Arbeitnehmer erstellt nachträgliche Lohnabrechnungen (Rückrechnungen) und zahlt sich die Beträge selber aus. Der Auszahlungsschein fälscht er vom jeweiligen Mitarbeiter.
Dies macht er mehrmals. Als Schaden entsteht der Lohn sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer kassiert den Netto Betrag ein.
Dies macht er fast 3 Jahre und das fast jeden Monat.
WIr sprechen hier von Betrug und Urkundenfälschung. Das Unternehmen hat einen Schaden von ca 100.000 Euro.
Der AN wird fristlos gekündigt.
Der AN ist nicht vorbestraft.
Er hat die Tat zugeben.
Finanziell kann er den Betrag unmöglich zurück zahlen.
Was kann der Arbeitgeber nun tun?
Mit welcher Strafe kann der AN rechnen?
Was kann der AN finanziell die nächsten Jahre zu erwarten ?
Ideen, wenn möglich mit Quellen und Urteilen.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ähm, die Suche nach Quellen und deren Sichtung, um daraus wiederum die Antwort auf die Fragestellung zu finden, ist die essentielle, zentrale Aufgabe bei einer Hausarbeit. Und für diese Quellen geht man nicht auf GF, sondern in die (Uni-)Bibliothek bzw. nutzt deren digitales Angebot sowie die Option der Fernleihe in der aktuellen Situation!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die "Meinungen" findest du in deinen Quellen! Und nur auf die solltest du deine Arbeit beziehen. Oder willst du in dein Literaturverzeichnis "gutefrage.net" als Quellenangabe schreiben???
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Strafe gibt's nur, wenn jemand die Tat anzeigt. Der geschädigte Betrieb hat nicht viel davon, wenn der ehemalige AN bestraft wird.
Der Schadenersatz ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Als Betrieb würde ich zumindest darauf Wert legen, dass die Forderung tituliert wird. Dann kann man auch den Gerichtsvollzieher mal nachsehen lassen, ob sich nicht irgendwelche verwertbaren Vermögensgegenstände im Gewahrsam des Täters befinden.
Der Täter muss sich wohl für die nächsten Jahre darauf einstellen, jeden Monat maximal den Betrag zur Verfügung zu haben, an dem sich seine Pfändungsfreigrenze befindet.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Beim besonders schweren Fall des Betrugs bzw. der Untreue beträgt die Mindeststrafe 6 Monate.
Aber während der Kerl im Knast sitzt, hat er kein pfändbares Einkommen.
Das Unternehmen wird also abwägen müssen, was ihm wichtiger ist: Bestrafung oder Schadenersatz.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/frodobeutlin100/1444748215_nmmslarge.jpg?v=1444748215000)
Das ist wohl eher Unterschlagung als Betrug
was der AN erwarten kann? Prozess, Strafe, Einziehung von Vermögenswerten zur Schadenswiedergutmachung
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Buchgeld ist keine bewegliche Sache, die man unterschlagen könnte.
Betrug passt da schon deutlich besser.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/frodobeutlin100/1444748215_nmmslarge.jpg?v=1444748215000)
§ 266 StGB Untreue - dejure.org
Untreue passt noch besser
§ 266 StGB Untreue(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Stimmt. Hier dürfte ein besonderes schwerer Fall anzunehmen sein, siehe § 263 (3) StGB.
Ja das stimmt habe ja auch einige Informationen aber würde gerne mal Meinungen zu dem Fall hören. Ich soll eine Einschätzung schreiben