Muss der arbeitgeber mich bei corona trotz minijob wenn ich krank bin bezahlen. 538€ job?

4 Antworten

Nach vier Wochen muss, wie bei jedem anderen Job das Entgelt fortbezahlt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Ja, insbesondere dann, wenn du feste Arbeitszeiten hast oder öfter an einem bestimmten Wochentag arbeitest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, wenn Du länger als 4 Wochen da bist.
Hier gilt genauso das Lohnfortzahlungsgesetz! Notfalls einklagen.

ja. Ausnahme du hast ganz frisch angefangen, dann müsstest du Krankengeld beantragen bei deiner Krankenkasse