Muss das Jugendamt mich informieren wenn ich von einer Frau ein Kind habe?

6 Antworten

DAs Jugendamt interessiert es nicht die Bohne, wer der Vater ist, wenn Mutter angibt: Vater unbekannt.

Hinterfrage dich, über was du dir Sorgen machst? Bist du bereit Alimente nachträglich zu zahlen? Hast du echtes Intersse an dem Kind? Wenn du beides bejahen kannst, dann melde dich bei der Mutter über Instagramm, fahre mal hin usw.usw. Mal sehen, wie sie reagiert.

Nachtrag: die kinder tun mir leid, die ihren Erzeuger nicht kennen und keine Chance von der Mutter erhalten, zu erfahren, wer der Vater ist. Daran denke bitte auch, und verfolge das Ganze ruhig mal auch aus der Ferne , wenn du beide Fragen oben mit Nein antworten musst,

Nur die, die nicht wissen, wer Vater und Mutter ist, können wirklich verstehen, wie schlimm es ist, keine Chancen zu bekommen, zu erfahren, wer sie gezeugt hat. Da sind die Kinder, die Halbwaisen sind, besser dran. Die wissen es wenigstens.

Denke also auch an das Kind, egal wie du dich entscheidest.

Zum einen kann die Mutter den Vater als unbekannt angeben, zum anderen, sofern sie keine Sozialleistungen oder Unterhaltsvorschuß beantragen muss, hat das JA nichts damit zu tun, solange das Kind vernünftig versorgt wird.

Ergo Nein, das Amt kommt erst dann an, wenn es Geld will oder es eine Kindeswohlgefähtung gibt.

Selbst wenn: was möchtest Du? Eine äußerst problematische Beziehung zu einer Frau, die ein Kind von Dir hat, aber nichts mit Dir zu tun haben will? Zahlen für ein Kind, dass Du dennoch praktisch nie zu sehen bekommen wirst, bei dem Du um Besuchszeiten kämpfen musst, die dann doch immer wieder verlegt werden?

Ich an Deiner Stelle würde die Füße still halten.


Goahead400 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 16:24

Ja ok stimmt. Es geht hier aber nur ums Prinzip. Ich möchte nur wissen ob ich damals belogen wurde

Wenn du Mutter "Vater unbekannt" angibt, dann fragt da niemand nach, solange die Mutter keinen Unterhaltsvorschuss oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen will.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Es gibt die Möglichkeit das sie beim Vater "unbekannt" angegeben hat. (Danke @Hafnafir)!

Weiter wird dir das Jugendamt aus Datenschutzgründen, dir keine Informationen zukommenn lassen.

Wir wissen ja nicht, ob das Kind von einem anderen Mann ist, die 2 aber nicht mehr zusammen sind.

Diese Beziehung ist nun schon 5 Jahre her. Lebe dein eigenes Leben!