Muss das Auto beim geradeaus verlassen blinken?

17 Antworten

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Nein, nicht blinken. Wenn du links blinkst, würde man meinen, du fährst in die linke Straße. Das kann gefährlich sein. Wenn auf dem Fußweg neben dem Motorradfahrer ein Fußgänger wäre, der zu dem Fachwerkhaus möchte, könnte er meinen, dass er die Straße überqueren kann.

(Den Motorradfahrer musst du natürlich vorlassen, bevor du geradeaus fährst.)

Du fährst nach links - blink links

Du fährst nach rechts - blink rechts

Du fährst geradeaus - nicht blinken

Die einzige Ausnahme, die mir gerade einfällt ist das Einfahren in einen Kreisverkehr. Ja, du fährst rechts herum im Kreis und dann eine Linkskurve und dann rechts raus. Trotzdem, nur beim raus fahren blinken!


exxonvaldez  01.09.2020, 08:37

Beim RAUS fahren!

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OdyFour  01.09.2020, 08:51
@exxonvaldez

Ich habs gerade als ich es abgeschickt hatte auch gemerkt, hab mich verschrieben. Danke aber auf jeden Fall trotzdem.

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nosquids  01.09.2020, 08:37
Trotzdem, nur beim rein fahren blinken!

Ich vermute du meinst nur beim verlassen blinken :D

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OdyFour  01.09.2020, 08:52
@nosquids

Japp.

Ich habs gerade als ich es abgeschickt hatte auch gemerkt, hab mich verschrieben. Danke aber auf jeden Fall trotzdem.

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RobertWeemeyer  01.09.2020, 08:36

Nein, beim Kreisverkehr blinkt man nicht beim Reinfahren, sondern beim Rausfahren.

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OdyFour  01.09.2020, 08:52
@RobertWeemeyer

Ich habs gerade als ich es abgeschickt hatte auch gemerkt, hab mich verschrieben. Danke aber auf jeden Fall trotzdem.

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ilonagalcz  01.09.2020, 08:36

Im Kreisverkehr blinkt man beim Verlassen, nicht beim Reinfahren.

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OdyFour  01.09.2020, 08:52
@ilonagalcz

Ich habs gerade als ich es abgeschickt hatte auch gemerkt, hab mich verschrieben. Danke aber auf jeden Fall trotzdem.

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§11 der StVO sagt:
.....
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.

(3) Die Änderung der Fahrtrichtung oder der Wechsel des Fahrstreifens ist mit den hiefür bestimmten, am Fahrzeug angebrachten Vorrichtungen anzuzeigen.

Fazit: der Verlauf der Vorfahrtsstraße spielt keine Rolle. Das wird im Text überhaupt nicht erwähnt. Maßgeblich ist ausschließlich die Fahrtrichtung, unabhängig von allen sonstigen Umständen. Es darf also nicht geblinkt werden.

Meine Eltern sind, wieso auch immer, in so einer Situation der Meinung das man blinken muss. Es machen auch viele andere! Aber wenn du hier blinken würdest, dann würde ich denken, dass du entsprechend abbiegen willst und dies könnte theoretisch sogar zu einem Unfall führen.

Mein Fahrlehrer sagte das man ja geradeaus fährt und daher auch nicht blinken soll.

Nein. Die Vorfahrtsregelung hat auf das Blinken keinen Einfluss, sondern es kommt auf den Straßenverlauf an. Eine Besonderheit bzw Ausnahme gibt es allerdings beim Kreisverkehr, ist ist bei der Einfahrt nicht zu blinken und bei der Ausfahrt zu blinken.