Muss nicht bei Strafanzeige Polizei gerufen werden?

2 Antworten

Schlichtes Nein. Eine Strafanzeige kann immer gestellt werden, wenn der Kläger der Polizei das sagt. Im ersten Schritt prüft die dann, ob das stimmen kann. Wenn es tatsächlich einen harten Tatverdacht gibt, wird der Beschuldigte vorläufig festgenommen, verhört etc. Wenn die Polizei DANN zu dem Schluss kommt, dass er tatsächlich eine Straftat gemacht haben muss, kommt er vor Gericht. Der Richtende stellt dann endgültig die Schuld oder Unschuld fest.

Du kannst zb auch einfach zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen deinen Nachbarn stellen, weil er in deiner Garage schwere Sachbeschädigung begangen hat, auch wenn deine Garage völlig intakt ist und du keine Nachbarn hast (kommt in dem Fall zwar schnell raus, aber das ist das Prinzip). Solltest du allerdings nicht vortäuschen, denn das Vortäuschen einer Straftat ist selbst eine Straftat.

Allerdings waren die 100€ Strafe vom Ladendetektiv auch falsch, da das Gewaltmonopol beim Staat liegt. Heißt: Nur der Staat (in Form von Gerichten) darf eine Straftat bearbeiten und über eine endgültige Strafe urteilen.

Das gilt zb auch bei Bußgeldern, die einem Polizisten aufdrängen. Es gibt einen Bußgeldkatalog, der nur wenig Spielraum lässt, aber du MUSST den Polizisten nicht zwingend Geld geben, die Frage ist halt, ob du dafür ein Gerichtsverfahren starten willst, das dann wahrscheinlich zu dem gleichen Schluss kommt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studiengang

NonNam  01.05.2021, 11:49

Entschuldige bitte. Aber an Deiner Antwort stimmt so gut wie nichts. Die 100 Euro sind keine "Strafe". Was das mit Bußgeldern zu tun haben soll, ist schleierhaft. Was eine "schwere" Sachbeschädigung sein soll, weiß ich auch nicht. Warum beim LD jemand festgenommen und verhört werden darf, ist rätselhaft. Und die Polizei bestimmt nun mit Sicherheit nicht darüber, ob jemand eine "Straftat gemacht hat". Nun wirklich nicht.

AntwortLegend21  01.05.2021, 13:13
@NonNam

möglicherweise habe ich mich etwas undeutlich ausgedrückt, aber es ging ja ums Prinzip. Und was sind die 100€ denn bitte sonst?

NonNam  01.05.2021, 13:26
@AntwortLegend21

Eine Fangprämie. Zwischen 50 bis 100 Euro zulässig. Hat mit einer strafrechtlichen "Strafe" nichts zu tun. Ist ähnlich wie die 60 Euro, die für das "Schwarzfahren" von den Verkehrsbetrieben verlangt werden. Reines Zivilrecht.

internetradi578 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 22:04

Musst mir Detektiv nicht fragen ob er in die Tasche gucken darf weil das tat er bei ihm nicht er riss ihm sie aus die Hand und guckte rein ohne Rücksicht auf Verluste.

AntwortLegend21  01.05.2021, 00:44
@internetradi578

Joa, das ist relativ ungehobelt und nicht ganz wie es sein sollte, aber im Endeffekt ist das nur ne Formalie. Scheint mir jetzt aber kein besonders rechtssicherer Detektiv zu sein, wenn der das so handhabt

Die Strafanzeige bzw. der Strafantrag kann auch schriftlich gestellt werden.

Die Polizei wird regelmäßig nur gerufen, wenn der Dieb sich nicht ausweisen kann (oder will) bzw. nach Diebesgut durchsucht werden muss.