Beim Verbraucherschutz (Fakeshops rund um das Thema Fußball - Diese Onlineshops meiden (verbraucherschutz.com) ) wird diese Seite namentlich als Fakeshop genannt
Spätestens, wenn es keinem auffällt, kostet es dich gar nichts. Wenn du offen zur Schule gehst und sagst, dass was kaputt ist, entscheidet die Schule, ob das ein passabler Schaden ist, oder ob er ausgebessert werden muss. So wie das aussieht, müsste das eigentlich gehen. Nachdem man ein Buch schlecht reparieren kann, müsstest du das Buch als Ganzes ersetzen. Das kostet dich den Preis des Buchs (gibt es oft in zb Hugendubel) + Bearbeitungsgebühren von der Schule (je nach dem System). Bei mir an der Schule hatten wir über 1000 Schüler und hatten ein elektronisches System, das erfasst hat, wer welches Buch hat, dafür brauchte man so Aufkleber mit Barcode drauf. Bei uns hat das immer so 5€ noch mal extra gekostet.
Falls du also zahlen musst, dann den Preis vom Buch + bis zu 5€ Bearbeitungsgebühr -> vermutlich rund 25€
kannst du sehr gerne anziehen. Du darfst anziehen was du willst, solange es dir gefällt.
Gerade im jungen pubertierenden Alter finden es Jungs besonders attraktiv, wenn in der eigenen Klasse, die Mädels solche freizügigeren Hosen tragen, insbesondere wenn sie besonders gut ausschauen. Auch wenn das vielleicht nicht unbedingt richtig ist, solltest du dich nicht wundern, wenn dir deine Klassenkameraden dann auch mal auf den Hintern schauen.
Man kann da nicht mehrere bekommen. Bei einem Platzverweis wirst du von nem Platz verwiesen, das heißt du darfst diesen bis auf weiteres nicht betreten. Tust du es doch, sind die Konsequenzen wohl andere, als ein weiterer Platzverweis
Ganz klares Nein. Ein Ausweis muss nicht mitgeführt und erst recht nicht vorgezeigt werden.
Ihr könnt euch halt nicht ausweisen -> ihr kommt ggf wo nicht rein und könnt vllt keinen Alk kaufen etc.
Aber es besteht keine generelle Pflicht
Hey Hey,
ich bin 17 und schlafe in der Regel ab 1-4 Uhr und halt dann bis 6:30 Uhr wenn Schule ist oder halt länger, wenn ich frei hab
Nein es gibt keine ERWACHSENENfilme ab 12. Deswegen heißen sie ja auch erwachsenen Filme. Mit jünger als 14 bist du auch nicht strafbar, das heißt mehr als geschimpft werden kannst du nicht. Wenn du es heimlich und ohne Wissen deiner Eltern machst, können die auch nur schwer belangt werden
mindestens auf Whatsapp kannst du deine Nachrichten für alle löschen, wenn er keine Screenshots gemacht hat, hat er dann nichts mehr, was er rum zeigen kann, außer seine ggf peinlichen Antworten, aber das dürfte dich nicht groß stören
Jeder Mensch ist anders -> jeder Mensch mag andere Eigenschaften lieber. Es gibt also immer die Personen, die du ärgern kannst, ohne dass sie dich dann hassen. Und es gibt die Personen, die sich immer richtig darüber aufregen.
Geht mir (und vermutlich den meisten) ja ähnlich. Ich mag schwarzen Humor und ärger gerne Menschen. Aber es ist wichtig, die anderen Menschen vorher zu kennen. Ich würde zb niemals einen Witz machen, wenn ich mir nicht sicher sein kann, dass mein Gegenüber das auch witzig findet.
"Sei so wie du bist" heißt es immer, in Wahrheit muss man sich immer ein bisschen anpassen, um bei den Menschen gut anzukommen, man sollte sich aber nicht stark verändern.
LG
Der Schaden wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung übernommen. Der Lehrer hat kein Recht, die Schuldfrage zu klären, das kann höchstens die Schulleitung.
Das mit dem Rassismus ist auch ein Problem, aber ein anderes. Das könnt ihr sicher auch mal ansprechen, ist aber ein anderes Thema
Kommt auf deinen Fettanteil an. Nach BMI-Rechner müsste das ca. am oberen Rand des Idealgewichts sein. Wenn du jetzt zb häufig trainierst und entsprechend Muskeln hast ist es besser, als wenn du kaum Muskeln hast und dafür nen Medizinball im Bauch
Hey Hey Hey,
ich finde die "Argumente" deines Freundes erstmal relativ plausibel. Er ist gerade in einer kritischen Situation, da sowohl Karriere als auch Familie gerade gefährdet sind. Dass du jetzt auch fremd gehst (bzw er das in dem Moment dachte), hat ihn vermutlich besonders hart getroffen. Er ist in diesen Momenten ausgerastet, was nicht gut, aber fallspezifisch verständlich, ist. Du solltest ihm diese beiden Fälle zu verzeihen versuchen. (Im 1. Fall ging die Aggression (wenn auch versehentlich) von dir aus und im 2. Fall wollte er einfach nur weg, woran du ihn gehindert hast).
Ich hoffe, du kannst ihm verzeihen. Klar ist natürlich, dass sich das nicht häufen darf. Möglicherweise könnt ihr ja mal zu einer Beziehungsberatung gehen, bzw. sollte er vielleicht mal zu einem Therapeuten gehen (hat bei mir damals jedenfalls geholfen).
LG
nicht den Weltkrieg, aber das Harmageddon. Wahrscheinlich wird ein 3. Weltkrieg genauso wie das Harmageddon ausgehen
kannst die da verklagen, wo du grad bist, wirst halt ggf weitergeleitet
Jesus war halt "besser" als das Judentum. Er hat den Glauben revolutioniert und das wollten die Juden nicht -> neue Religion
klar kann er das, musst ihn nur darum bitten
Ich würde mal sagen "Reizdarmsyndrom", "Kotzkübel" und "Schiffsbruchüberlebender" sind sehr schöne Wörter
Also wenn man an ihn glaubt, dann ist er wohl herzlos
so weit ich weiß müssen Kinder, Schwangere, Ältere und Kranke nicht fasten.
Schlichtes Nein. Eine Strafanzeige kann immer gestellt werden, wenn der Kläger der Polizei das sagt. Im ersten Schritt prüft die dann, ob das stimmen kann. Wenn es tatsächlich einen harten Tatverdacht gibt, wird der Beschuldigte vorläufig festgenommen, verhört etc. Wenn die Polizei DANN zu dem Schluss kommt, dass er tatsächlich eine Straftat gemacht haben muss, kommt er vor Gericht. Der Richtende stellt dann endgültig die Schuld oder Unschuld fest.
Du kannst zb auch einfach zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen deinen Nachbarn stellen, weil er in deiner Garage schwere Sachbeschädigung begangen hat, auch wenn deine Garage völlig intakt ist und du keine Nachbarn hast (kommt in dem Fall zwar schnell raus, aber das ist das Prinzip). Solltest du allerdings nicht vortäuschen, denn das Vortäuschen einer Straftat ist selbst eine Straftat.
Allerdings waren die 100€ Strafe vom Ladendetektiv auch falsch, da das Gewaltmonopol beim Staat liegt. Heißt: Nur der Staat (in Form von Gerichten) darf eine Straftat bearbeiten und über eine endgültige Strafe urteilen.
Das gilt zb auch bei Bußgeldern, die einem Polizisten aufdrängen. Es gibt einen Bußgeldkatalog, der nur wenig Spielraum lässt, aber du MUSST den Polizisten nicht zwingend Geld geben, die Frage ist halt, ob du dafür ein Gerichtsverfahren starten willst, das dann wahrscheinlich zu dem gleichen Schluss kommt.