Müsste es nicht vio sein?


11.11.2023, 15:41

Oder gilt hier auch die Regel dass es nicht noch einmal deklariert werden muss weil es schon erwähnt wurde? Ich dachte dass tritt nur im Zusammenhang mit Konjunktionen wie aunque auf.

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es drückt - wie Subjuntivo allgemein - aus, dass der Sprecher, der diese Äußerung tätigt, nicht die Hand dafür ins Feuer legt, dass die Person das spätere Opfer noch lebend sah.

Das erklärt sich insbesondere auch durch den vorhergehenden Satz, wo "según consta" eingeschoben wird, also "soweit vorliegend". Der Sprecher will mit dem Subjuntivo keine Tatsachen vorwegnehmen, die noch gar nicht bewiesen sind.

Es geht also nicht darum zu sagen, dass der Verdächtige bzw. Zeuge das Opfer noch lebend sah, sondern darum, dass es das erst zu beweisen gilt.


Hvopbdrhcf 
Fragesteller
 11.11.2023, 16:00

Aber vorher wird doch der Indicativo (vio) im gleichen Kontext und um das gleiche auszudrücken genutzt. Wenn hier ein Zweifel bestünde müsste dieser dann nicht in beiden Fällen durch den Subjuntivo ausgedrückt werden?

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FernandoGF  11.11.2023, 16:12
@Hvopbdrhcf

"Die Person, die XY das letzte Mal lebend sah" ist auch eine Art Bestandteil einer Fahndung oder Ermittlung. Es muss sie geben. Nach dem Ermittlungsstand ist es die betreffende Person. Der Sprecher sagt hier nichts über seine Meinung aus, sondern er zitiert den Ermittlungsstand. Demnach ist es so. Das gibt er wieder.

Jetzt aber geht es darum festzustellen, ob es wirklich so ist. Es muss bewiesen werden. Soweit will sich der Sprecher dann nicht aus dem Fenster lehnen. Hier kommt nun die Meinung des Sprechers (und nicht der Akte) ins Spiel. Die besagt, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass es nicht so ist. Der Sprecher markiert das als nicht faktisch. Es ist noch nicht durch.

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