Müsste das Jobcenter mich nicht eig. Umschulen?
Bin 29, habe Fachabitur und bin Lagerlogistiker. Kann meinen Beruf aber nicht mehr ausüben. Habe einen Bandscheibenvorfall und einen Nabelbruch und eine Psychose erlitten. Mein Hausarzt schrieb mir eine Bescheinigung, dass ich nicht mehr schwer heben und tragen kann.
Das Jobcenter hingegen steckte mich in 3 Kurse. Wo mir das Lager wieder schmackhaft gemacht wurde. Leider habe ich die Arbeit nicht geschafft. Müsste mich das Jobcenter nicht umschulen? Auf meine Anregungen mich umzuschulen wurde nur gesagt es sei zu teuer.
Da das alles nichts bringt melde ich mich bald in der Schule an. In Reha muss ich ende des Monats.
1 Antwort
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen deinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst und das vom Arzt auch bestätigt wurde, solltest Du erst einmal prüfen lassen wer für eine evtl. Umschulung zuständig wäre.
Vorrangig wäre das die Rentenversicherung, oder dann das Jobcenter, der Antrag nennt sich in beiden Fällen Teilhabe am Arbeitsleben.
Habe ich auch schon hinter mir, bei mir war die Rentenversicherung zuständig, da gab es in dieser Zeit in der Umschulung, Weiterbildung oder Maßnahme Übergangsgeld gezahlt.
Würde ich auch machen, von selber wird einem so etwas im Regelfall nicht angeboten.
Ah ok, danke. Dann werde ich mal mit der Deutschen Rentenversicherung reden. Die Reha ist auch von der Deutschen Rentenversicherung. Werde mit denen mal reden da und wenn nicht da bei denen anrufen.