Müsste das Jobcenter mich nicht eig. Umschulen?

1 Antwort

Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen deinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst und das vom Arzt auch bestätigt wurde, solltest Du erst einmal prüfen lassen wer für eine evtl. Umschulung zuständig wäre.

Vorrangig wäre das die Rentenversicherung, oder dann das Jobcenter, der Antrag nennt sich in beiden Fällen Teilhabe am Arbeitsleben.

Habe ich auch schon hinter mir, bei mir war die Rentenversicherung zuständig, da gab es in dieser Zeit in der Umschulung, Weiterbildung oder Maßnahme Übergangsgeld gezahlt.


PinarelloRazha 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 16:08

Ah ok, danke. Dann werde ich mal mit der Deutschen Rentenversicherung reden. Die Reha ist auch von der Deutschen Rentenversicherung. Werde mit denen mal reden da und wenn nicht da bei denen anrufen.

isomatte  13.07.2024, 16:29
@PinarelloRazha

Würde ich auch machen, von selber wird einem so etwas im Regelfall nicht angeboten.