Müssen Paketzusteller ihre zugestellten Pakete tatsächlich selber zahlen, wenn sie verloren gehen?
Wie aus meiner vorherigen Frage bereits thematisiert (kann jeder einlesen auf meinem Profil bei Interesse) wird in meinem Umfeld gerade diskutiert, ob Zusteller ihre Pakete vom Gehalt oder Ähnliches abgezogen bekommen, wenn diese verschwinden/geklaut werden und sie es als zugestellt (gilt ja mittlerweile auch als Haustür abgestellt) markiert haben.
3 Antworten
Nein müssen sie nicht.
Wäre auch überhaupt nicht zulässig
Guten Morgen.
Ich bin nur ein kleiner Postbote und kenne mich in juristischen Fragen nicht aus.
Mir ist in meinen mehr als 30 Jahren bei der Post noch nie zu Ohren gekommen, daß wirklich Jemand in Regress genommen wurde. Das mag daran liegen, daß es auch sicher sein muß, daß derjenige Mitarbeiter zweifelsfrei für das Abhandenkommen der Sendung verantwortlich oder schuldig sein muß.
Mit freundlichen Grüßen.
Mir ist in meinen mehr als 30 Jahren bei der Post noch nie zu Ohren gekommen, daß wirklich Jemand in Regress genommen wurde.
Ich kenne Zusteller, die mußten sogar schon mehrmals bezahlen.
Ja, Zusteller der Post/DHL können in Regress genommen werden, wenn sie nicht vorschriftsmäßig ausliefern.
Was die meisten Zusteller überhaupt nicht wissen... Ablageorte, die nicht AGB-konform sind, dürfen überhaupt nicht bedient werden.
Dann muss man sich aber irgendwie fragen warum diese Ablageorte in den Scannern der Zusteller auftauchen? Eigentlich müssen Die, im vorwege, rausgefiltert werden.