Müssen Geschwister Geld zurückzahlen?
Das klingt jetzt eigentlich wie eine sehr dumme, eigentlich offensichtliche Frage, aber ich kann mich wage daran erinnern einmal gehört zu haben, dass das unter Geschwistern nicht der Fall sein sollte (🤦🏻).
Also, mein Szenario ist jetzt folgendes:
Mein kleiner Bruder (10) hat mir (14) gegen Ende des letzten Jahre eine hohe Summe an Geld gestohlen, um genau zu sein mein gesamtes Erspartes (1.610€). Mein Stiefvater hat jetzt entschieden, dass er es mir [und ebenfalls das Geld, welches er meinen kleinen (Halb)Geschwistern (2, Zwillinge) gestohlen hat] monatlich in 5€ Raten zurück zahlen muss. Ich habe nur das (meiner Meinung nach „ungut“) ungute Gefühl, dass er sich irgendwann weigern, oder meine Mutter ihn in Schutz nehmen könnte. Ich möchte auch nicht später einmal mit meiner Mutter wegen so etwas streiten, allerdings hätte ich das Geld (hoffentlich verständlicher Weise) gerne wieder.
Von den 1.610€ haben letztendlich 405€ gefehlt, was auch ziemlich lange zum abbezahlen dauern wird. Es war auch nicht das erste Mal, dass er Dinge mit höheren Wert gestohlen hat, es ist bereits mehrfach in unserer Familie, darunter am häufigsten bei mir und meinen anderen Geschwistern, vorgekommen, sowohl davor als auch danach.
4 Antworten
Müssen Geschwister Geld zurückzahlen?
Ja müssen sie.
Ab 7 Jahren sind Menschen deliktsfähig und können zivilrechtlich (nicht strafrechtlich) zum Schadensersatzes verurteilt werden. Damit hat man einen Titel, der dann 30 Jahren lang gültig ist, also bis der jüngere Bruder 40 Jahre alt ist.
Wenn man das auf die Spitze treibt, kann man das rechtlich durchaus durchsetzen über den zivilrechtlichen Weg.
Seid ihr sicher das dein Bruder das Geld gestohlen hat und hat er das auch zugegeben? Weil bei dir 405 Euro ist ja eine schon eine Menge Geld + andere hohe Werte hat er auch gestohlen.
Dein Stiefvater hat entschieden das der Junge es zurück zahlen soll und eine Ratenzahlung von 5 Euro monatlich ausgemacht. Woher soll der Junge die 5 Euro im Monat nehmen? Eins ist Sicher, dein Bruder ist bestimmt der jüngste Mensch in Deutschland, der schon so hohe Schulden hat, dass er die in Raten zahlen muss. Da sollten deine Eltern sich was anderes einfallen lassen, weil er zahlt ja Jahre an seinen "schulden". Ich verstehe das du dein Geld zurück möchtest, ganz normal und ist auch dein Recht. Dein ungutes Gefühl das er sich irgendwann weigert, da kann ich dich minimal verstehen, weil du bist ja auch erst 14 Jahre alt. Aber hast du mal gerechnet wie lange er dir die Raten zahlen muss? Das sind weit über 6 Jahre. Das kann doch irgendwie alles nicht stimmen. Was würde denn passieren wenn er sich wirklich "weigert" zu zahlen? Schickt dein Stiefvater den Gerichtsvollzieher zu ihm? Oder bekommt er für seine Milch in der Schule das Milchgeld gepfändet? Was sagt deine Mutter zu dieser Lösung?
Es wäre angemessen ihm die 5 Euro vom Taschengeld bzw. von allfälligem Vermôgen wie Erbschaft abzuziehen. Ausserdem kann ihm später als Lehrling, Angestellter oder Arbeiter ein Teil des Lohns gepfändet werden.
Derartige Beträge in 5 € - Raten zurückzuzahlen, ist unrealistisch.
Was sagt denn Dein leiblicher Vater dazu?
Bitte wende Dich ggf. an einen Erwachsenen Deines Vertrauens, an das Jugendamt oder eventuell sogar an die Polizei (da es um Diebstahl geht).
Er ist hier jedoch allein schon aus erzieherischen Gründen nötig, dass er seinen Verhältnissen angemessene Rückzahlungen leistet.
Der Straftäter ist strafunmündig, der könnte seinen Bruder ermorden und würde nicht vor Gericht gestellt.
Aber deliktsfähig und kann daher zivilrechtlich zum entsprechenden Schadensersatz verurteilt werden durch ein Zivilgericht.
Schadensersatz ≠ Strafe.
Ich würde das ganze gerne in der Familie halten. Und zu deiner Frage mit meinem leiblichen Vater, er lebt nicht mehr, konntest du aber nicht wissen.
Ich würde das ganze gerne in der Familie halten.
Warum fragst Du dann erst? Mal abgesehen davon, daß Du altersbedingt noch gar nicht dazu in der Lage bist, die Lage umfassend beurteilen zu können.
konntest du aber nicht wissen.
Du scheinst mir von der Abteilung "Neunmalklug" zu sein.
Ich bin damit raus.
Das würde ich schriftlich aufsetzen und Rückzahlung vereinbaren. Für die Zukunft habe ich kein Bargeld im Haus.
Wofür brauchst du 1610€ als Bargeld?
mit 14 könnten nur ihre Eltern ein Sparkonto für sie einrichten lassen.
Der Straftäter ist strafunmündig, der könnte seinen Bruder ermorden und würde nicht vor Gericht gestellt.