Müssen freiwillige Praktika vergütet werden?

Familiengerd  06.09.2024, 14:45

Dient es der Orientierung für eine Berufsausbildung, ein Studium, oder wird es begleitend dazu absolviert?

DummAberClever 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 14:46

Orientierung für eine Berufsausbildung

6 Antworten

Nein, schreibt zumindest die Quelle hier, laut welcher es aber auch verschiedene , andere Regelungen zu dem Thema geben kann, wenn Du zum Beispiel länger als 3 Monate ein Praktikum machst.

https://www.meinpraktikum.de/ratgeber/freiwilliges-praktikum

Das steht aber hier noch mal festgeschrieben: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html


Familiengerd  06.09.2024, 14:43

Die Aussage nach dem von Dir genannten Link ist falsch, wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, dass nicht der Orientierung für eine Berufsausbildung oder ein Studium oder nicht begleitend dazu handelt.

Das ergibt sich auch aus dem Mindestlohngesetz MiLoG § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich", das in Abs. 1 die Fälle benennt, in denen kein Anspruch auf Entgeltung besteht.

Ein freiwilliges Praktikum ohne einen solchen Bezug ist vom ersten Tag an zu bezahlen.

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HALLO78366  06.09.2024, 14:53
@Familiengerd

Ich habe ja auch kein Szenario vorgegeben... Muss er ja wissen, wie lange er da drinne bleibt, ob das Orientierung ist oder was weiß ich, also ich sehe da jetzt keinen Fehler meinerseits.

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Familiengerd  06.09.2024, 15:11
@HALLO78366

Die Aussage ist insofern falsch, als sie pauschal formuliert ist, also nicht benennt, unter welcher Voraussetzung sie gilt.

Dein Antwort erweist sich aber - im Nachhinein - als richtig, da der Fragesteller mitgeteilt hat, dass er ein Praktikum zur Berufsorientierung macht. Unter dieser Voraussetzung besteht Anspruch erst, wenn das Praktikum länger als 3 Monate dauert (ab dem 4. Monat).

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DummAberClever 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 14:30

Beste Antwort

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Müssen freiwillige Praktika vergütet werden?

Das kommt ganz darauf an, um welche Art von freiwilligem Praktikum es sich handelt.

In einer ergänzenden Information teilst Du mit, dass Du Dein freiwilliges Praktikum zur Berufsorientierung ableistest.

Unter dieser Voraussetzung besteht leider kein gesetzlicher Anspruch auf eine Vergütung, wenn das Praktikum nicht längere als 3 Monate dauert. Dauert es dagegen länger als 3 Monate, muss das Praktikum bezahlt werden, allerdings nicht von Anfang an, sondern ab dem Ende des 3. Monats.

Das ergibt sich aus einer Bestimmung des Mindestlohngesetzes MiLoG § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" Abs. 1, in dem die Fälle genannt werden, in denen kein Anspruch auf Entgeltung besteht die Nr 2 betrifft Deinen Fall:

Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, dass sie
[...]
2.  ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten,
[...].

Bei der Entlohnung ab dem 4. Monat hast Du nur dann einen Anspruch auf den Mindestlohn, wenn Du bereits volljährig bist (Minderjährige nur dann, wenn sie bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen - was in aller Regel wohl selten der Fall ist).

Du kannst also nur auf ein Entgegenkommen Deines "Arbeitgebers" hoffen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Müssen müssen wir Arbeitgeber das nicht. Aber ich mach das. Zwar nicht nach Tarif, weil Praktikant, aber etwas bekommt der schon.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Familiengerd  06.09.2024, 14:46

Es besteht aber ein Anspruch, wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, dass nicht der Orientierung für eine Berufsausbildung oder ein Studium oder nicht begleitend dazu handelt.

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No. Die meisten können ja nichts .


HALLO78366  06.09.2024, 14:14

Auch viele Arbeiter können eher wenig, oder zumindest leisten einige eher unerwartet wenig.

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