Motorradplane kaputt nach 6 Monaten?

2 Antworten

Innerhalb der ersten 12 Monate wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Der Verkäufer ist in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen, wenn er nicht leisten möchte.

Also: einfach reklamieren und auf die gesetzliche Sachmängelhaftung verweisen (nicht Garantie!).

Beim Verkäufer oder ggf. beim Hersteller reklamieren.

Der Gebrauch war natürlich sachgemäß und der Schaden ist nicht auf Fehlverhalten zurückzuführen.

Mußt Du u.U. glaubhaft machen oder nachweisen können.