Motorrad Soziusfußrasten demontieren?
Hallo zusammen,
daher dass ich sowieso nie jemanden auf dem Motorrad mitnehme, wollte ich meine Soziusfußrasten demontieren.
Ich habe allerdings irgendwann vor geraumer Zeit irgendwo mitbekommen, dass ich das ganze dann eintragen lassen muss.
Ist das korrekt? Gilt das gleiche auch für eine Soziusabdeckung? Weil im Endeffekt bedeutet ja beides dass mein Soziussitz unbrauchbar wird.
Grüße
3 Antworten
Wie hier schon richtig geschrieben wurde muss das tatsächlich Eingetragen werden. In dem man die Fußrasten entfernt handelt es sich um eine bauliche Veränderung.
In der Regel muss dann auch die Sitzbank verändert, bzw. über den hinteren Teil eine Abdeckung gesetzt werden, damit man dort nicht mehr sitzen kann.
Das Fahrzeug entspricht dann nicht mehr der ursprünglichen Beschreibung, so das dann eine Abnahme und Änderung in den Papieren erforderlich ist.
Was stört Dich an den Soziusfussrasten? Du kannst sie doch hochklappen und gut ist. Warum willst Du Dir denn extra diese Arbeit machen. Die Logik kann ich nicht wirklich erkennen. Und ja, ohne Soziusraste ist Dein Motorrad ein Einsitzer und das muss dann eingetragen werden. Ein ziemlicher Aufwand wegen der Soziusrasten finde ich.
Ich habe die Soziusrasten immer im Urlaub gebraucht, um das Gepäck festzuzurren. Ansonsten waren die hochgeklappt oder auch nicht. Ich habe sie weder beachtet, noch haben die mich gestört und ich habe auch nie jemand mitgenommen.
Eine Soziusabdeckung, die nur aufgesteckt ist, muss nicht eingetragen werden. Das wird erst fällig, wenn die Abdeckung festverschraubt ist und somit zum Bestandteil des Motorrades wird.
Meine rechte SoziusFußraste hält meine Abdeckplane hoch, damit die nicht an den heißen Auspuff kommt.
Sehr wichtig.
Das musst du natürlich eintragen lassen, denn zur Zeit ist das Motorrad für einen Mitfahrer angemeldet. Das muß geändert werden