Motorrad Oldtimer Anmeldung mit Drossel und eVB?

3 Antworten

  1. Die Versicherung wird möglicherweise nur in der Kaskoversicherung mit dem Fahrzeugalter ein Problem haben. Wenn Du nur eine Haftpflichtvers. haben willst, spielt das ggf. keine Rolle.
  2. Du mußt die Leistung angeben, die tatsächlich vorhanden ist, also die gedrosselte, sobald die Drosselung erfolgt ist. Daher wäre es auch umständlicher, wenn Du das Krad erst ohne Drossel zuläßt und dann die Drosselung vornimmst. Dann mußt Du zweimal zur Zulassungsstelle und auch der Versicherungsvertrag muß zweimal angefasst werden.
  3. Technische Änderungen können auch bei einem Fahrzeug ohne Zulassung vorgenommen werden.

Änderungsabnahmen, Hauptuntersuchungen usw sind auch bei abgemeldeten Fahrzeugen möglich. Der TÜV vermerkt dann auf dem Bericht, dass die Prüfplakette nicht zugeteilt wurde, die gibt es dann später bei Anmeldung von der Zulassungsbehörde.

Die Versicherung fragt dich beim Antrag, ob die Leistung vom serienmäßigen Zustand abweicht. Wenn das Fahrzeug vor der Anmeldung gedrosselt wird, was die einzig sinnvolle Vorgehensweise ist, dann wäre diese Frage mit "ja" zu beantworten und die gedrosselte Leistung anzugeben.


Semiplex 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 08:49

Vielen dank für deine Nachricht! Bei der Online Anmeldung musste ich die Sicherheitscode von Fahrzeugschein Teil I und Fahrzeugschein Teil II angeben. Problem dabei ist, dass beide Dokumente jetzt durch das Freilegen ungültig sind. Ist das dem "Tüv" egal oder muss ich die jetzt vorher anmelden? Die Anmeldung kann ich ja nicht weiter durchführen durch die fehlende eVB.

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Wer kennt sich damit aus und kann mir ggf. sagen wann ich was zutun beziehungsweise zu beantragen habe?

Jeder Versicherungsmakler aus Fleisch und Blut wird dir gerne mit Rat und Tat behilflich sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler