Motorrad offen fahren nach Neuerteilung der FE?
Undzwar bin ich momentan in der Mpu und hab diese auch bald bestanden. Ich habe im Internet darüber nichts finden können und wollte hier jetzt einfach mal Nachfragen. Als ich die FE abgeben musste, war es noch weniger als 1 Jahr bis ich die Prüfung zum offenen A Schein machen konnte. War aber dennoch schon aus der Probezeit rauß. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich nach Neuerteilung meines Führerscheins nochmal 2 Jahre mit 48 PS fahren muss oder nicht. Hoffe hier kann jemand helfen Grüße
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/fuji415/1487891002464_nmmslarge__57_0_480_480_8775e7e54be0449d05cb3dabf6e93e7e.jpg?v=1487891004000)
Der Füherschein fängt bei NULL an was vorher war ist WEG für immer .
Sei froh aus der Probezeit raus zu sein den die ruht bei Entzug nur und fängt bei Neuerteilung erst dann weiter egal ob 6 Monate oder 15 Jahre der Schein weg war
und nach min. 12 Monaten muss man so oder so zur Fahrschule und alles neu machen man bekommt den Schein nicht einfach zurück und schon gar nicht nach einer MPU .
Bei dir also 2 Jahre min A2 für den einfachen Aufstieg oder sind nicht 24 Monate um so muss man alles in der Fahrschule machen als wäre A2 nicht vorhanden .
Oder mit 24 Klasse A machen .
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich habe mein Führerschein nach der Mpu aufjedenfall noch. Ich muss gar nichts Neu machen was redest du denn da
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TransalpTom/1444748172_nmmslarge.jpg?v=1444748172000)
JA.
Du bekommst die Fahrerlaubnis nicjt zurück sondern neu erteilt, also mit dem Rechtstand des Erteilungstages.
Evtl vorher bestandene Bestandschutze sind erloschen.
Lass es mich an einem Beispiel erklären:
Hatte jemand beispielsweise vorher die Klasse CE aus der Klasse 2 hervorgegangen, dann hatte er die Klasse CE172 und durfte damit auch einen Bus ohne Fahrgäste führen.
Wurde die FE entzogen und dann neu erteilt bekommt man die Klasse CE nach heutigen Rechtstand. Dabei entfällt die 172 und man darf den leeren Bus nicht mehr fahren,
Für die Umschreibung bzw die aufstockung der Klasse A musst Du 2 Jahre im Besitz der Klasse A2 sein. Diese besitzt du aber erst ab Tag der Neuerteilung, demnach musst Du auch die 2 Jahre neu erfüllen oder eine Klasse A offen in der Fahrschule machen.