Nach Neuerteilung Führerschein Probezeit wie lange?
Hallo,
da mir hier schon öfter weiter geholfen wurde nun nochmal eine etwas komplizierte Frage allerdings tatsächlich für einen Freund.
Er hat 2020 seinen Führerschein erworben, wurde dann 6 Wochen danach in einer 30. Zone mit mit mehr als 21 km/h zu schnell geblitzt so das ein Aufbauseminar und eine Führerschein Verlängerung von vier Jahren festgelegt wurde.
Da er dann aber 4 Monate später seinen Schein komplett abgeben musste (Drogen am Steuer) kam der sofortige Entzug des Führerscheins. Das alte Aufbauseminar musste er nicht mehr machen da er in dem Fall MPU und ein besonderes Aufbauseminar machen musste. Am 17.03.22 kam es dann zur Neuerteilung.Also komplett neuer Führerschein wurde ausgestellt, natürlich nach bestandener MPU und Teilnahme am besonderen Aufbauseminar.Nun meine Frage wie lang meint ihr ist da die Probezeit nun? Also nach der Neuerteilung?
Ich habe nämlich schon einiges gelesen von ab der Neuerteilung fängt es komplett neu an mit zwei Jahren bis hin zu es wird die alte Probezeit übernommen.
Er wurde nämlich jetz nach dem 17.03.2024 gelasert mit 26 kmh zu schnell. Brief der Polizei kam auch gestern mit dem üblichen 178.- Euro und 1 Punkt in Flensburg. Sollte nochmal so ein Verstoß innerhalb des nächsten Jahres kommen drohen 4 Wochen oder mehr Fahrverbot.
Vielleicht hatte jemand schon mal so eine ähnliche Situation und kann da helfen.
Vielen Dank ☺️
3 Antworten
Sollte nochmal so ein Verstoß innerhalb des nächsten Jahres kommen drohen 4 Wochen oder mehr Fahrverbot.
Dann kommt die Fahrerlaubnisbehörde wahrscheinlich zu dem Schluss, dass dein Freund unbelehrbar, zum Führen eines Kfz ungeeignet und die Fahrerlaubnis ist wieder weg.
Ja und das kann ich auch sehr gut nachvollziehen, er hat sich nach der Neuerteilung nichts mehr zu Schulden kommen lassen außer jetzt dieser Verstoß.
Fahrverbot! Er ist ganz offensichtlich ungeeignet zum Führen von Kfz und hat aus der Vergangenheit nichts gelernt.
§2a Abs 1 StVG:
Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.
Nach 1,5 Monaten wurde die Probezeit verlängert und vier Monate später die Fahrerlaubnis entzogen, von der vierjährigen Probezeit ist also nur knapp ein halbes Jahr vergangen. Mit Neuerteilung der FE hat eine neue Probezeit begonnen, Dauer dreieinhalb Jahre.
Innerhalb der neuen Probezeit wurde nun eine erneute schwerwiegende Zuwiderhandlung begonnen. Die regulären Probezeitmaßnahmen sind nicht mehr anzuwenden, es folgt jetzt direkt die MPU-Anordnung.
§2a Abs 5 StVG:
Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.