Besondere Probezeit nach MPU?
Kurze Frage, musste meinen Führerschein in der Probezeit abgeben und hatte noch 4 Monate offen.
Habe jetzt die MPU bestanden und kriege demnächst meinen Schein wieder.
Das offizielle Bußgeldkatalog sagt das ich jetzt einfach die 4 Monate noch drankriege und Gut ist.
Aber ein bekannter sagt das ich eine Besondere Probezeit habe und die würde dann wohl 2 Jahre und 4 Monate gehen. + alles ab 1 Punkt führt zur erneuten MPU.
Stimmt das so? LG
4 Antworten
Die MPU selbst hat deine Probezeit nicht verlängert, sondern nur pausiert. Aber der Grund wofür du eine MPU erhalten hast ist vermutlich ein A-Verstoß, wodurch sich deine Probezeit um 2 Jahre verlängert.
Somit hast du nach Erhalt des Führerscheins eine restliche Probezeit von 2 Jahren und 4 Monaten.
Edit: Außer du hast schon eine Probezeitverlängerung erhalten und die 4 Monate sind der Rest von den 4 Jahren, dann wird sie nicht nochmal verlängert.
Deine Probezeit wurde aufgrund des A-Verstoßes auf insgesamt 4 Jahre verlängert (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a StVG). Bedeutet: Wenn deine regulären Probezeit noch 4 Monate gedauert hätte, bleibt dir jetzt noch eine Probezeit von 4 Monaten + 2 Jahre Verlängerung.
Noch etwas:
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis endet formal deine Probezeit. Bei einer Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit, in der oben genannten Länge.
Für diese Probezeit gilt das bisherige dreistufige System des Abs. 2 nicht mehr. Wenn du erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, wird direkt eine MPU angeordnet (§ 2a Abs. 5 Satz 4 bis 5 StVG).
Moin Moin,
eigentlich hast du schon alle antworten bekommen.
Aber wenn du es genau wissen möchtest, besorge dir auf der Seite vom KBA in Flensburg einen Auszug aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister. Da ist dann alles was du wissen möchtest aufgelistet.
wenn du die AusweisApp hast und ein NFC fähiges Smartphone kannst du dir die Auskunft im Anschluss sofort als PDF Datei aufs Smartphone laden und weißt über alles Bescheid.
hier gibts den Auszug:
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFER/Auskunft/zfer_auskunft_node.html
Wenn Du schon die verlängerte Probezeit hattest, dann nur der Rest der verbleibenden Probezeit.
Dies ist ein A-Verstoß und hat eine Probezeitverlängerung zur Folge.
Nein hatte keine Verlängerung. Bin das erstemal mit BTM auffällig geworden in meiner Probezeit und habe direkt eine Mpu Anordnung bekommen der schein war weg