Motorrad auch a2 tauglich wenn es weniger als die Hälfte an Leistung hat?

2 Antworten

Ungedrosselt max. 96PS bzw. 70kW. Gedrosselt max. 35kW bzw. 48PS. Weitere Bedingungen gibt es nicht.

Ein kleines Schlupfloch gibt es wenn du deinen A2-Schein zwischen 2013 und 2016 gemacht hast. Dann gilt diese Regelung innerhalb Deutschland nicht.


migebuff  16.09.2024, 12:50
Weitere Bedingungen gibt es nicht

Das Leistungsgewicht spielt keine Rolle?

Derjenige hat Langeweile und will sich wichtig machen.

§6 FeV:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.