Motorrad auch a2 tauglich wenn es weniger als die Hälfte an Leistung hat?
Ich habe vor einigen Tagen von jemandem gehört das man ein a2 Bike nur Drosseln darf wenn es gedrosselt nicht weniger als die Hälfte an Leistung hat z.b. 65kw Ungerdrosselt und 30kw gedrosselt geht nicht. Ich wusste aber bis jetzt eigentlich nur von der 70kw Ungerdrosselt und maximal 35kw gedrosselt Regel und ob es jetzt 35, 30 oder 25kw sind ist egal. Ich könnte jetzt auch nichts finden wo stand das es verboten ist aber auch nichts wo stand das man das darf.
2 Antworten
Ungedrosselt max. 96PS bzw. 70kW. Gedrosselt max. 35kW bzw. 48PS. Weitere Bedingungen gibt es nicht.
Ein kleines Schlupfloch gibt es wenn du deinen A2-Schein zwischen 2013 und 2016 gemacht hast. Dann gilt diese Regelung innerhalb Deutschland nicht.
Derjenige hat Langeweile und will sich wichtig machen.
§6 FeV:
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Das Leistungsgewicht spielt keine Rolle?