Motorrad anmelden bei Kauf von Privatverkäufer?
Guten Abend,
ich wollte mal nachfragen wie das mit dem anmelden hin haut. Sagen wir mal ich sehe auf Seite X/Y ein gebrauchtes Motorrad und kaufe mir dieses nach Besichtigung/Probefahrt und Verhandlung. Ich darf damit ja dann nicht einfach nach Hause fahren oder? Es muss doch angemeldet werden und dementsprechend mit Kennzeichen und Versicherung versehen werden oder nicht?
Kann mir jemand den groben Ablauf erklären wie das funktioniert mit dem gebrauchtwagen kauf bei nem Privatverkäufer?
1 Antwort
wenn das Motorrad noch zugelassen ist und der Verkäufer es dir so übergibt kannst du damit nach Hause fahren.
Ist es nicht zugelassen gibt es die möglichkeit eines Kurzeitkennzeichens.
Du kannst ein nicht zugelassenes Motorrad auch einfach auf dem Anhänger mitnehmen.
Du kannst dir auch vom Verkäufer die Kennzeichen und die Papiere aushändigen lassen und das Motorrad bei der Zulassungsstelle auf dich anmelden.
Bei der Zullassungstelle brauchst du auf jeden Fall eine EVB Nummer, einen Personalausweis, eine Bankverbindung für die Steuer, und den gültigen TÜV Bericht.
Und kann man einfach Vorort (bei Verkäufer Stadt) ohne termin eine Kurzzeitkennzeichen bekommen bzw. kurzzeitversicherung auch ! Und danach damit nach hause fahren?