Moped mit Anhänger?

2 Antworten

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Ja, allerdings muss der bestimmte Bedingungen erfüllen!

Rücklicht an Anhänger:

§ 53 Abs. 1 StVZO - Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlußleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.500 mm….

Rückstrahler an Anhänger:

§ 53 Abs. 4 StVZO - Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein.

Betriebserlaubnis:

Keine Zulassungspflicht aber Pflicht zur Betriebserlaubnis:

Zulassungfrei nach § 3 Abs. 2 Nr. 2f FZV

ABER: § 18 Abs.1 , 2, 3 StVZO - Zulassungspflichtigkeit

(1) Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger (hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, und von Abschleppachsen) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sind.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind…

Nr. 6.h … folgende Arten von Anhängern… einachsige Anhänger hinter Krafträdern;

(3) Fahrzeuge, die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind, dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn für die Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung erteilt ist.

Eine Betriebserlaubnis ist nötig um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Ohne Nachweis einer Betriebserlaubnis wäre eine Nutzung im Straßenverkehr nicht zulässig. Daher muss u.a. auch die Kupplung auch original sein und kein Nachbau. Die Betriebserlaubnis muss in Deutschland schriftlich nachgewiesen werden. Für bestimmte Anhänger bekommt man die Betriebserlaubnis vom KBA in Flensburg. Typenschild ist zwar ein Hinweis auf eine BE aber kein Nachweis. Auch kann eine Betriebserlaubnis ausgestellt werden, wenn kein Typenschild vorhanden ist. Lediglich eine Rahmennummer ist nötig. Kurz: Ohne Rahmennummer keine Betriebserlaubnis. Die BE kann ausgestellt werden für: Campi, HP_500_95, MKH_M1, MKH_M2, MKH_M3, MWH_M1, MWH_M2, MWH_RB, WBD. Für alle anderen Anhänger ohne Betriebserlaubnis muss eine Abnahme bei der Dekra durchführt werden. (sehr teuer und lohnt sich nicht)

40er Schild:

§ 58 StVZO Geschwindigkeitsschilder

(1) Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an.

(2) Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen.

(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein….

….Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,

Wiederholungskennzeichen:

§ 27 FZV - Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens

(1) Die Beschriftung der Versicherungskennzeichen ist im Verkehrsjahr 2006 blau auf weißem Grund, im Verkehrsjahr 2007 grün auf weißem Grund und im Verkehrsjahr 2008 schwarz auf weißem Grund; die Farben wiederholen sich in den folgenden Verkehrsjahren jeweils in dieser Reihenfolge und Zusammensetzung….

(4) Wird ein Anhänger mitgeführt, so ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kraftfahrzeugs entsprechen. Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens am ziehenden Kraftfahrzeug und der Erkennungsnummer am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich.

Rechtliche Voraussetzungen für Anhängerbetrieb


Paddelfan 
Beitragsersteller
 01.08.2020, 11:57

Wow. Sehr ausführliche Antwort. Herzlichen Dank. Bedeutet also der abgebildete Anhänger geht schon mal nicht, da ja ohne Beleuchtung.

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Aluhutglueht  01.08.2020, 12:02
@Paddelfan

Ja, das habe ich aber nicht ich geschrieben, sondern das kommt aus dem verlinkten Simson-Forum.

Und nein, das Ding aus deinem Bild kannst du nicht einfach anhängen.

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Du kannst nicht einfach so einen Anhänger vom Bild anhängen. Generell spricht nichts gegen einen Anhänger am Moped, aber du brauchst einen zugelassenen (Beleuchtung etc muss auch stimmen, ganz durchsichtig finde ich die Regeln nicht). Für die Simson-Reihe gab es Hänger, welche auch dafür zugelassen sind. Aber viel Glück da einen (günstigen) zu finden...

Kannst mal hier schauen: https://www.mehner.info/mopedanhaenger-rolleranhaenger-kaufen-selber-bauen-anleitung/#

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mache alles selber an Auto + Bike