Fahrradträger für Pkw-Anhängerkupplung mit dritter Bremsleuchte?

4 Antworten

Der Verkäufer hat "gefährliches Halbwissen"- JA, ein Fahrradträger ist KEIN Anhänger im Sinnes der StVZO oder der FZV, am Fahrradträger müssen ALLE am Zugfahrzeug vorgeschriebenen rückwärtigen Leuchten wiederholt werden, darum hat ein Fahrradträger auch eine Nebelschlußleuchte und einen Rückfahrscheinwerfer.
NEIN - man braucht am Fahrradträger KEINE dritte Bremsleuchte. Man braucht auch am Zugfahrzeug keine dritte Bremsleuchte. Eine dritte Bremsleuchte ist auch an einem Pkw NICHT vorgeschrieben, sie ist zulässig, auch wenn fast alle Hersteller das mittlerweile so bauen. Man darf auch einen Pkw bauen, der nur zwei Bremsleuchten hat.

Eine 3. Bremsleuchte ist an Fzg mit EG-Typ-Genehmigung ab Bj 10/1998 vorgeschrieben.

Daher ist in diesem Fall bei Benutzung von Radträgern, wenn das dritte Bremslicht verdeckt wird, eine Wiederholung erforderlich.


Scav77  18.03.2018, 00:43

Bei Fahrzeugen eines Typs mit einer erstmaligen

Typengenehmigung nach dem 1. Oktober 1998 darf der Träger die

dritte Bremsleuchte nicht verdecken. Die dritte Bremsleuchte des

Fahrzeugs muss sichtbar sein:

• 10 Grad nach links und rechts von der Fahrzeuglängsachse

• 10 Grad über und 5 Grad unter der Fahrzeughorizontalachse

Wenn diese Angaben nicht erfüllt sind, ist eine

Ersatzbremsleuchte anzubringen. Bei der Nutzung des Trägers

sind die nationalen Gesetze zu berücksichtigen.

Die dritte Bremsleuchte leuchtet zusammen mit den beiden anderen, Was sollte der sinn einer dritten Bremsleuchte am FAhrradträger sein? Willst Du extra ein gestell am Anhänger montieren, um die dritte Bremsleuchte auf die Höhe der des Zugfahrzeuges zu bringen?.Also: Nein, nicht nötig/erforderlich/vorgeschrieben

Nein musst du nicht...das ist nirgends vorgeschrieben...aber du kannst die Frage ja auch nochmal Experten vom ADAC Service stellen um absolut sicher zu sein ;-)