Pkw Anhänger Standlicht statt Dreieckrückstrahler?
Hallo,
ich würde gerne folgendes wissen, ich besitze einen alten DDR-Pkw-Anhänger mit Tüv etc.
1) Nun besitzt der Anhänger eine Rückleuchte für links und rechts jeweils mit Blinker und Bremslichtfunktion sowie dadrüber montierte Dreieckrückstrahler. Besteht nun die Möglichkeit mit der neuen Rückleuchte (siehe Bild im Anhang) die Brems-, Blinker und eine Standlichtfunktion besitzt, die dadrüber montierten Dreieckrückstrahler aufgrund des integrierten Standlichts zu entfernen?
2) Oder gilt generell ein Dreieckrückstrahler pflicht?
6 Antworten
Anhänger müssen mit Schlusslicht, Bremslicht, Blinklicht, li. Nebelschlussleuchte, re optional Rückfahrlicht und dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. In neuen schlussleuchten sind die Dreiecke in den Schlussleuchten integriert. Schlusslicht muss immer gehen. Sind diese mehr wie 40 cm nach innen verbaut, müssen Begrenzungsleuchten angebaut sein.
reflektoren hinten sind generell pflicht. bei Anhängern haben sie dreieckig zu sein, damit man einen anhänger von einem pkw auch unterscheiden kann.
es gibt aber auch rückleuchten für Anhänger, in denen der dreieckige reflektor bereits integriert ist.
lg, Anna
Was ist ein 'Tüv' und wo kann man ihn kaufen?
Ich kenne nur HU §29 StVZO, die von Organisationen wie DEKRA, KÜS, TÜV etc. durchgeführt werden.
Wie ein Anhänger ausgerüstet und betrieben werden muss steht ebenfalls in der StVZO.
Lies mal
Standlicht gibt es nur vorne. Du meinst wahrscheinlich das Rücklicht?
Ein selbstleuchtendes Licht ersetzt keinen Rückstrahler. Den separaten Rückstrahler darfst du nur dann entfernen, wenns ins Rücklicht einer eingebaut ist.
Hallo,
2) Oder gilt generell ein Dreieckrückstrahler pflicht?
So ist es, diese sollen einen abgestellten Anhänger auch ohne Energieversorgung durch ein Zugfahrzeug kenntlich machen.