Darf man mit einem Kleinwagen einen Anhänger bewegen, auch wenn dieser größer als das Zugfahrzeug ist?
Hallo, darf man, so lange das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und die maximale Anhängelast und Stützlast des PKW nicht überschritten wird jeden Anhänger benutzen? Auch wenn er länger, breiter und höher ist als das Zugfahrzeug?
5 Antworten
Salue
Gundstätzlich ja, nur musst Du in der Regel zwei Bedingungen erfüllen:
1) Ein Sicht am Anhänger vorbei nach hinten muss gewährleistet sein. Dies löst man mit verlängerten Rückspiegeln.
2) Der Gegenverkehr muss erkennen können, dass am schmalen Zugwagen ein breiterer Anhänger angehängt ist. Dieser Punkt ist aber schon erfüllt, wenn die verlängerten Rückspiegel montiert sind.
Reichen die serienmässigen Rückspiegel aus, um damit die Sicht, z.B. über den Anhänger und die Ladung zu ermöglichen, muss der Punkt 2) anderweitig erfüllt werden. Siehe Bild, hier ist es ein rot/weisser Balken, der mit rot/weissen oder gelb schwarzen z.B. Fahnen, die Breite des Anhängers erkennbar macht.
Die Zugmaschine, ein gewerblicher Traktor, ist hier nur 110 cm breit, der Anhänger aber ist 250 cm.
Tellensohn

Ja, wenn "erweiterte Aussenspiegel" montiert sind, so daß man am Hänger vorbei nach hinten schauen kann
sicher ist das erlaubt die größe ist egal
als mitarbeiter einer kfz zulassungsbehörde: in der zulassungsbescheinigung teil I steht bei o.1/o.2. die zulässige anhängelast und nur die darf der anhänger wiegen.
ein anhänger der größer länger und breiter ist wie das zugfzg ist auf jeden fall auch deutlich schwerer.
Das mag sein. Nur hat der Fragesteller das konkret ausgeschlossen bzw. definiert. Deutlicher geht es nicht....
Alle anderen haben es anscheinend verstanden und sind nicht im öffentlichen.....
Natürlich
danach hat er nicht gefragt, denn das steht deutlich in der Fragestellung. Darum ging es also gar nicht. Du arbeitest im öffentlichen Dienst????