Simson S50 / S51 mit 15 ungedrosselt?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da hast Du richtig gehört, das ist in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt:

§ 76 Übergangsrecht

8.§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

a)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

b)Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html


Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen