Simson S50 / S51 mit 15 ungedrosselt?
Hallo zusammen, ich habe ja auch mitbekommen das man in Thüringen, Sachsen und Sachsen Anhalt ab dem 1. Mai 2014 den Mopedführerschein mit 15 statt mit 16 machen darf. Nun möchte ich mir gerne das Moped schlechthin: eine S50 oder S51 holen. Jetzt zur eigentlichen Frage: Ich habe gehört das man diese Mopeds laut DDR-Sonderregelung ungedrosselt fahren darf,wenn sie vor 1992 zugelassen worden, aber ob das jetzt stimmt ist ja die zweite Frage...
Kann mir einer sagen ob das stimmt? Danke schon im Voraus MfG:Fabian
2 Antworten
Da hast Du richtig gehört, das ist in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt:
§ 76 Übergangsrecht
8.§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b)Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
Ja genau, ist richtig.