Ich habe 1978 meinen DDR Mopedschein gemacht, darf ich heute 125 ccm fahren?

4 Antworten

Autofahrer, die vor dem 1. April 1980 den Führerschein der damaligen Klasse 3 bestanden haben, dürfen neben Mopeds auch leichte Motorräder mit maximal 125 Kubikzentimetern Hubraum fahren.. du dann leider nicht mehr

oder genauer: STICHTAG war der 1. April 1980.

Alle, die vor diesem Tag die Führerscheinprüfung BESTANDEN! hatten dürfen Kleinkrafträder bis max. 125ccm mit dem alten Führerscheinklasse 3 fahren, bekommen auch den kompletten früheren Umfang der Fahrerlaubnis umgeschrieben, wenn sie sich den neuen EU-konformen Führerschein ausstellen lassen; dann wird zu der neuen Klasse B usw. auch die Klasse A1 automatisch mit eingetragen.

Wer ab dem 1. April 1980 den Führerschein Klasse 3 bzw. B macht, muss eine separate praktische Fahrprüfung für z.B. die 125ccm-Maschinen ablegen um die Klasse A1 eingetragen zu bekommen.


Eichbaum1963  21.08.2014, 10:42
du dann leider nicht mehr

Wenn er die DDR-Fahrerlaubnis der Klasse 4 oder 5 ("Mopedschein") doch vor dem 01.04.1980 erhalten hat wohl doch. ;)

Wer ab dem 1. April 1980 den Führerschein Klasse 3 bzw. B macht, muss eine separate praktische Fahrprüfung für z.B. die 125ccm-Maschinen ablegen um die Klasse A1 eingetragen zu bekommen.

Nö, sicher nicht. Eine praktische Prüfung alleine reicht dazu nicht. Woher deine falsche Rechtsauffassung diesbezüglich?

Das Einfachste wäre bei der Zulassungstelle anzurufen.


Franticek  21.08.2014, 11:06

Mit Fahrzeugzulassung hat das wenig zu tun, daher wuerde ich eher zur Fuehrerscheinstelle tendieren.

Schau mal hier unter Punkt B. "II. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Führerscheine":

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3_109.html

So wie es ausschaut, darfste wohl. ;)


Eichbaum1963  21.08.2014, 10:48

Ich liefer mal die Schlüsselzahlen nach (die, die in der letzten Tabelle stehen):

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Gesetze/schluesselzahlen.htm

Wichtige Auszüge daraus:

  • 79.03: Nur dreirädrige Fahrzeuge
  • 79.04: Nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger
  • 79.05: Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg

Zur weiteren Info: Klasse A1 ist die für die 125 ccm.