Ich habe 1978 meinen DDR Mopedschein gemacht, darf ich heute 125 ccm fahren?

4 Antworten

Autofahrer, die vor dem 1. April 1980 den Führerschein der damaligen Klasse 3 bestanden haben, dürfen neben Mopeds auch leichte Motorräder mit maximal 125 Kubikzentimetern Hubraum fahren.. du dann leider nicht mehr

oder genauer: STICHTAG war der 1. April 1980.

Alle, die vor diesem Tag die Führerscheinprüfung BESTANDEN! hatten dürfen Kleinkrafträder bis max. 125ccm mit dem alten Führerscheinklasse 3 fahren, bekommen auch den kompletten früheren Umfang der Fahrerlaubnis umgeschrieben, wenn sie sich den neuen EU-konformen Führerschein ausstellen lassen; dann wird zu der neuen Klasse B usw. auch die Klasse A1 automatisch mit eingetragen.

Wer ab dem 1. April 1980 den Führerschein Klasse 3 bzw. B macht, muss eine separate praktische Fahrprüfung für z.B. die 125ccm-Maschinen ablegen um die Klasse A1 eingetragen zu bekommen.


Eichbaum1963  21.08.2014, 10:42
du dann leider nicht mehr

Wenn er die DDR-Fahrerlaubnis der Klasse 4 oder 5 ("Mopedschein") doch vor dem 01.04.1980 erhalten hat wohl doch. ;)

Wer ab dem 1. April 1980 den Führerschein Klasse 3 bzw. B macht, muss eine separate praktische Fahrprüfung für z.B. die 125ccm-Maschinen ablegen um die Klasse A1 eingetragen zu bekommen.

Nö, sicher nicht. Eine praktische Prüfung alleine reicht dazu nicht. Woher deine falsche Rechtsauffassung diesbezüglich?

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Das Einfachste wäre bei der Zulassungstelle anzurufen.


Franticek  21.08.2014, 11:06

Mit Fahrzeugzulassung hat das wenig zu tun, daher wuerde ich eher zur Fuehrerscheinstelle tendieren.

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Schau mal hier unter Punkt B. "II. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Führerscheine":

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3_109.html

So wie es ausschaut, darfste wohl. ;)


Eichbaum1963  21.08.2014, 10:48

Ich liefer mal die Schlüsselzahlen nach (die, die in der letzten Tabelle stehen):

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Gesetze/schluesselzahlen.htm

Wichtige Auszüge daraus:

  • 79.03: Nur dreirädrige Fahrzeuge
  • 79.04: Nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger
  • 79.05: Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg

Zur weiteren Info: Klasse A1 ist die für die 125 ccm.

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