Möbelkauf mit Hindernissen, kann ich Schadenersatz fordern?
Hallo zusammen, ich hab da ein Problem. Vor geraumer Zeit habe ich mir in einem Möbelgeschäft ein Bett gekauft, laut des Verkäufers war das Bett lagermäßig vorhanden und sollte am Montag zwischen 10:00 - 13:00 Uhr geliefert werden. Statt der Lieferung erhielt ich gegen 13:30 Uhr einen Anruf des Möbelhauses, die Lieferung würde sich um wenige Stunden verzögern und vorraussichtlich gegen 18 Uhr erfolgen. Um 18:30 Uhr kam dann der Anruf, es tut uns leid, das Bett kann nicht geliefert werden, wir müssen das erst im Lager anfordern. Heute dann erneut einen Anruf erhalten, aus dem hervorging das man mir keinen genauen Liefertermin nennen kann.
Mein Problem, ich habe mein altes Bett nach dem mir am Samstag der Liefertermin bestätigt wurde, entsorgt.
Kann ich das Möbelhaus zur Rechenschaft ziehen? Wenn ja, was ratet ihr mir?
PS: Ich habe den entsprechenden Kauf- als auch den Liefertrag mit festem Liefertermin
3 Antworten
Den Händler schriftlich auffordern, die Ware bis zu einem bestimmten Termin zu liefern. Versäumt dieser den Termin, schriftlich einen zweiten (und letzten) Termin nennen. Wird auch dieser Termin versäumt, kannst Du den Vertrag kündigen und dasselbe (oder ein gleichwertiges) Bett woanders kaufen. Ist das "andere" Bett teurer, kannst Du die Preisdifferenz dem ersten Händler in Rechnung stellen.
Daß Du Dein altes Bett bereits entsorgt hast, ist allerdings Dein Problem... wenn ich mir neue Möbel kaufe, buche ich immer die Entsorgung der alten Möbel mit dazu - oder warte mit der Entsorgung zumindest so lange, bis die neuen Teile dann auch wirklich bei mir eingetroffen sind.
Das spielt doch gar keine Rolle! Fakt ist: Die Ware ist nicht wie angekündigt angekommen! Fakt ist auch: Du hast Dich darauf verlassen und vorschnell gehandelt, indem Du Dein altes Bett entsorgt hast. Da hilft kein Herumdiskutieren: Daß Du derzeit kein Bett hast, ist Deine Schuld - oder hat Dich irgend jemand gezwungen, das alte Bett zu entsorgen? Nein, es war DEINE Entscheidung!
Ich mußte mein altes Bett entsorgen, weil ich nicht zwei Betten in einem Raum stellen kann. Wenn ich bei einem Autoteilezulieferer Ersatzteile bestelle, mir von diesem ein Liefertermin genannt wird, und die Ware ist zu dem angekündigten Termin nicht da, kann ich diesen dafür haftbar machen. Warum sollte das bei einem Möbelkauf nicht so sein?
Waldi, ja. Ich baue alte Autoersatzteile aus, bevor die neuen Teile geliefert werden. Aber wieso und warum, das jetzt hier zu erklären würde Seiten belegen und deswegen lasse ich es an dieser Stelle sein
Ich habe den entsprechenden Kauf- als auch den Liefertrag mit festem Liefertermin
Ist das ein kalendermäßiger Termin? Wenn nein, dann musst Du anmahnen. Wenn ja, dann hast Du nach § 280 und § 286 BGB tatsächlich Anspruch auf Schadenersatz. Ob ein Schaden durch Dein Entsorgen des Bettes entstanden ist, würde ich in Frage stellen.
Einen Deckungskauf kannst Du erst dann machen, wenn Du eine angemessene Nachfrist gesetzt hast und das dem Verkäufer mitgeteilt hast.
Hallo Tina, wenn du mit kalendermäßigem Termin wissen möchtest ob da Tag und Uhrzeit vereinbart wurde,? Ja, wurde vereinbart. Im Liefervertrag steht, Montag 24.01.2022 zwischen 10:00 Uhr und 13:00Uhr. Seit dem erhalte ich fast täglich Anrufe aus dem Möbelhaus, mit diversen Zusagen von Lieferterminen. Gestern abend hat man mir dann, dass Ausstellungsstück angeboten, man müßte aber 25% AUfschlag berechnen, weil man das Bett ja im Laden abbauen und bei mir aufbauen müsse. Und ich finde da hört der Spass auf
Also, wenn das genau festgelegt ist, dann ist der Händler bereits in Lieferverzug. Das würde ich ihm mitteilen. Ist natürlich die Frage, ob Du ein (das) Bett irgendwo anders schneller herbekommst … Deshalb ist es halt jetzt die Frage, was Du willst.
Ansonsten: Für ein Ausstellungsstück einen Aufschlag zu verlangen ist für mich schon der Gipfel der Frechheit. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.
Liegt eine Pflichtverletzung des Möbelhauses vor? Wohl ja.
Entsteht damit ein möglicher Schadensersatzanspruch? Wohl auch ja.
Hast du einen bezifferbaren Schaden? Eher nein.
Ist dein freier Tag ein Schaden? Grundsätzlich nicht.
? Sry, aber ich sehe das anders. Am Samstag vorher, wurde mir die Lieferung für Montag angekündigt, es wurde gesagt, das Bett ist im Lager und wird für die Lieferung am Montag in den LKW geladen und ich wäre der zweite Kunde der am Montag angefahren wird.