Vom Kaufvertrag einer Polstergarnitur kann man bei Mängeln wann zurücktreten?
Hallo zusammen, also wir haben am 16.11.2015 eine Polstergarnitur im Möbelgeschäft gekauft, Diese wurde uns am 11.12.15 geliefert wobei dann ein gebrochenes Seitenteil an einem Element aufgefallen ist. Wir haben eine Nachbesserung, sprich Reparatur durch den Hersteller eingewilligt da es zu dem Zeitpunkt direkt bei Lieferung der einzige Mangel war und uns eine schnelle Beseitigung zugesichert wurde. Mitlerweile haben wir eine lange Mängelliste von über 10 Punkten. Vom Möbelhändler wurde uns ein eventueller Reparaturtermin am 27.01.2016 mitgeteilt da das Ersatzteil noch bestellt werden müsste. Am 26.01 auf unsere Nachfrage im Möbelhaus rief dann der Mobile Polsterservice MPS hier an und machte einen Termin für den 09.02.2016. Dieser war nun ja auch durch die Polsterfirma bestätigt. Zeitgleich haben wir dem Möbelhaus eine Frist bis zum 04.03.2016 gesetzt die Mängel zu beseitigen. Am 9.02.2016 rief dann abends, eine Stunde nach dem Termin ein Techniker von MPS bei uns an. Er würde nicht mehr erscheinen da er das Ersatzteil nicht mehr bekommen hätte da er zu spät war und das Lager vom Möbelhändler bereits geschlossen war, aus dem er das Ersatzteil abholen sollte. Dies war ja dann eignetlich der erste Nachbesserungsversuch der nun gescheitert ist. Das Möbelhaus sieht das nicht so und meint der Hersteller hätte eh drei Reparaturversuche nachdem wir ihm mitgeteilt hatten das wir von maximal zwei Versuchen ausgehen. Einen neuen Termin gibt es bisher noch nicht. Wann haben wir jetzt die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten, eigentlich nach dem nächsten Nachbesserungsversuch, sollte dieser wieder scheitern und ansonsten doch spätestens nach dem 4.3.2016? Dann sind ja auch 13 Wochen seit Lieferung vergangen. Eine Nachlieferung kommt ja nun eh nicht mehr in Frage, da dieses in der jetzt noch verbleibenden Zeit bis zum 4.03.16 garnicht mehr machbar ist. Wie seht ihr die ganze Thematik unserer Sache?
2 Antworten
Jeder Hersteller hat das Recht bis zu 3 Reparaturen durch zuführen.
In dem Fall das der Techniker nicht kam gilt der Fall nicht als Reparatur hierbei wäre er ja gekommen jedoch war das Teil nicht vorhanden.
Somit gilt dies nicht als Reparatur.
Somit hat das Möbelhaus noch zweimal die Möglickeit eine Reparatur vorzunehmen.
Ein Rücktritt vom kauf ist im Kaufvertrag aufgelistet normal geht das nur bis zu 2 Wochen danach jedoch nur wenn das Produkt nicht verwendet wurde.
Grüße
ohne den inhalt des kaufvertrages oder des ´kleingedruckten´ bzw. die
geschäftsbedingungen zu kennen, ist es eigentlich unmöglich, dazu etwas
zu sagen. allgemein könnte man aber sagen:
vom kauf zurückzutreten, ist manchmal innerhalb von 2 wochen möglich; jedoch darf die kaufsache dazu noch nicht in anspruch genommen worden sein. dazu gehört auch die lieferung bzw. irgendeine art von übergabe. die übergabe hat jedoch stattgefunden.
wenn ich das richtig verstehe, ist die übergabe erfolgt und auch die bezahlung hat stattgefunden. damit ist der kauf vollzogen und ein rücktritt nicht mehr möglich, egal wann.
wenn ein artikel mangelhaft ist, gelten diese alternativen wege mit der abkürzung WUMS: wandlung - umtausch - minderung - storno. dies allerdings nur, wenn der lieferant bei 3 nachbesserungsversuchen innerhalb einer bestimmten frist kein einwandfreies produkt liefern kann.
wandlung bedeutet, ihr steigt auf ein anderes produkt um; umtausch, ihr besteht auf eine andere, intakte, ausfertigung des gleiches produktes. minderung: ihr nehmt das produkt an, mindert aber den preis. oder ihr storniert den kaufvertrag. das alles geht aber erst, wenn ihr dem lieferanten eine möglichkeit zur nachbesserung gegeben habt, s.o.
wenn das mit dem lieferanten alles so ärgerlich läuft, wendet euch evtl. an die verbraucherzentrale.