Mobilfunkvertrag kündbar nach Vertragsanpassung?

2 Antworten

Es kann nicht sein, dass sich Dein Vertrag einfach um 2 Jahre verlängert hat. Ursprünglich verlängerten sich Verträge um maximal 12 Monate, nun gilt auch für Bestandsverträge, dass es 1 Monat sein muss.

Da Du Deinen Vertrag offensichtlich aktiv verlängert hast, musst Du das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit abwarten. Für eine Sonderkündigung/außerordentlich Kündigung braucht es gewichtige Gründe.

Tricksereien mit dem Widerrufsrecht werden nicht zielführend sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjähriger Telekommunikationsexperte

Bei Telekommunikationsvertraegen hast du auch bei Altvertraegen eine einmonatige Kuendigungsfrist, wenn die Erstlaufzeit von hoechstens 24 Monaten abgelaufen ist.

Das gilt allerdings nur nach stillschweigenden Verlaengerungen und nicht auch bei solchen, an denen du mitgewirkt hast (neuer Tarif vereinbart, neues Handy bekommen u.s.w.).