Muss man zwangsläufig den Hund angeben?
Obergerichtshof hat ein allgemeines Haustier und damit ein Hundeverbot in Mietwohnungen gekippt. Ich bin bald mit meinem Kind obdachlos, jedes mal wenn ich eine Wohnung sehe scheitert es an meinem Hund. Nein ich gebe ihn NICHT ab.
Mir fällt nichts mehr ein ausser ihn nicht zu erwähnen. Aber ist das rechtlich ok?
5 Antworten
Und hier das Gleiche wie bei deiner Frage mit dem Kind:
https://ratgeber.immowelt.de/a/nachteil-einliegerwohnung-das-muessen-mieter-wissen.html
Dann dürfte die Wohnung schon mal wegfallen! Und den Hund verschweigen bzw. als "Besucherhund" ausgeben: auch das wird nicht klappen! Stress und mögliche Kündigung sind vorprogrammiert.
Darf ein Vermieter die Hundehaltung verbieten?
Ein generelles Haustier– oder Hundeverbot in der Mietwohnung ist nicht zulässig – Klauseln, die die Erlaubnis des Vermieters einfordern, hingegen schon.
Welche Folgen hat es, ohne Erlaubnis einen Hund zu halten?
Einen Hund in der Wohnung zu halten, trotz bestehenden Verbot, kann zur Kündigung führen.
Ist Besuch von Hunden in der Wohnung zulässig?
Hundebesuch in der Mietwohnung kann erlaubt sein, wenn dies nicht zu häufig vorkommt. Liegt jedoch keine Erlaubnis des Vermieters vor, darf ein Hund nicht in Pflege genommen werden.
Wie schon geschrieben, wenn du den nicht an gibst und Hundehaltung nicht erlaubt ist riskierst du eine fristlose Kündigung der Wohnung. Falls du der nicht nach kommst kann es unter umständen ziemlich teuer für dich werden.
Wenn du den Hund nur als Besucherhund ausgibst muss der Hund zumindest ja bei jemandem anderen angemeldet sein. Und unterschätz niemals die Nachbarn. Die kriegen mehr mit als man denkt. Und wenn der Hund zu oft bei dir ist wirst du dich trotzdem bei deinem Vermieter erklären müssen.
Wo anders hin ziehen?
Ich hatte nie Probleme mit Hunden Mietwohnungen zu finden. Aber mich würden halt auch keine 10 Pferde dazu bringen in einer größere Stadt zu ziehen.
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Frag mal bei den Wohnungsgenossenschaften an, da ist es oft erlaubt. In such in FB-Gruppen, da gibts auch immer wieder Angebote.Eine Hundehaltung ohne Genehmigung kann eine Kündigung nach sich ziehen, ich würde also den Hund nicht verschweigen
Rechtlich kannst du fristlos gekündigt werden, wenns rauskommt...Es gibt nur einzelne Gerichtsurteile, kein festes Gesetz dass Haustierhaltung erlaubt sein muss! Der Vermieter hat nach wie vor ein Wort mitzureden.
Und dann ist es jeden Monat nach wie vor ein Besucherhund? Ich sag ja nur: Stell dich auf ne fristlose Kündigung ein (und verlass dich aufs Gehör der Nachbarn), wenn du damit leben kannst versuch es
Ja klar. Und Deinen Vermieter willst Du für blöd verkaufen. Da bewegst Du Dich auf ganz dünnem Eis.
Jup, kann ich. Besser als unter der Brücke zu leben
Dann bekommst Du eben später die Kündigung, Du solltest Deine Vermieter nicht für komplett verblödet halten.
Wer bei Selbstauskunft lügt dass er kein Haustier und natürlich auch kein Kind hat, der fliegt sofort :)
Keine Sorge, Nachbarn bezeugen so eine Lärmbelästigung immer gerne und problemlos.
Nein. Häufig wohl die Hundebesitzer. Ich würde in meiner Wohnung auch keinen Hund dulden.
Lärm? Muss dich enttäuschen mein Hund macht keinem Lärm. Und was ziehst du mein Kind rein alter ich hab nie gesagt dass ich mein Kind nicht angebe, komm mal klar
ich hab nie gesagt dass ich mein Kind nicht angebe
Irgendwie klang da vorhin anders:
Ich werde goar nüscht angeben haha
Sie ist (mal wieder) auch mit diesem Account gesperrt - aufgrund der überaus freundlichen Art...
Nicht nur ein Wort mitreden. Der Vermieter ist in der Regel der Eigentümer der Wohnung und entscheidet letzten Endes über eine eventuelle Tierhaltung. Ohne die Zustimmung des Vermieters läuft nichts er hat das sagen .
Dann ist es halt ein besucherhund. Was anderes bleibt mir nicht
https://ratgeber.immowelt.de/haustierhaltung.html